In den Basler Schulen gibt es trotz Wiederaufnahme des Schulbetriebs bis Ende Schuljahr keine Noten mehr. Für die Übertritte von der Primar- in die Sekundarstufe sowie von der Sekundarstufe in die Mittelschulen gilt wegen der Corona-Pandemie ausnahmsweise nur das Zeugnis des 1. Semesters.
Die Basler Regierung hat aufgrund der vom Bundesrat verfügten Wiederaufnahme des Schulbetriebs am 11. Mai mit zwei Sonderverordnungen geregelt, wie mit den Zeugnissen und den Promotionen verfahren wird, wie das Basler Erziehungsdepartement am Freitag mitteilte. So soll das Schuljahr 2019/2020 voll anerkannt werden, die Zeugnisse des laufenden zweiten Semesters sollen aber für Übertritte in höhere Schulstufen keine Bedeutung haben.
Die wichtigste Prämisse sei, dass die ausserordentliche Situation wegen den geschlossenen Schulen keine nachteiligen Auswirkungen haben würden, sagte Erziehungsdirektor Conradin Cramer an einer über dem Internet gestreamten Medienkonferenz. Das gelte insbesondere für Promotions- und Übertrittsentscheide.
Für die Volksschulen, also die Primarschule und die Sekundarstufe 1, finden laut Regierungsbeschluss keine für das Zeugnis und die Beförderung relevanten Beurteilungen mehr statt. In der 1. bis 5. Klasse der Primarschule weist das Zeugnis die vor dem Lockdown am 16. März erbrachten Leistungen aus – mit einem Verweis auf den Fernunterricht.
Zeugnisse vom Januar massgebend
In der 6. Primarschulklasse und der Sekundarschule werden die Beurteilungen aus dem 2. Semester des Schuljahrs nicht ausgewiesen. Für die Laufbahnentscheide massgebend sind die im Januar ausgewiesenen Zeugnisnoten aus dem 1. Semester. Wechsel von Leistungsstufen in der Sekundarschule – zum Beispiel vom E- in den P-Zug – wird es am Ende des Schuljahrs keine geben.
Die Zeugnisse des 1. Semesters sind laut Regierungsbeschluss auch massgebend für die Übertrittsentscheide von der Primar- in die Sekundarschule sowie von der Sekundarschule ins Gymnasium oder die Fachmaturitätsschule. Der Notendurchschnitt muss also nicht im Zeugnis des 2. Semesters bestätigt werden.
Schülerinnen und Schüler, die im 3. Sekundarschuljahr die gewünschte Übertrittsberechtigung ins Gymnasium oder die Fachmaturitätsschule nicht erreicht haben, können eine ausserordentliche Zusatzprüfung absolvieren.
Für die Mittelschulen – hier wird der Schulbetrieb erst ab 8. Juni wieder aufgenommen – und in der Berufsbildung werden keine Promotionsentscheide gefällt. Das heisst, dass alle Schülerinnen und Schüler ins nächste Schuljahr überwechseln werden.
Unklarheit bei Maturitätsprüfungen
Ob und wie auf der Mittelstufe Abschluss- und speziell auch Maturitätsprüfungen stattfinden werden, sei noch unklar, sagte Ueli Maier, Leiter Mittelschulen und Berufsbildung im Erziehungsdepartement. Da warte man noch auf einen einheitlichen Entscheid vom Bund und von den Kantonen.
Der Kanton Basel-Stadt wolle aber die Erfahrungsnoten bis 16. März und allfällige mündliche Beurteilungen während des Fernunterrichts in den Beurteilungsprozess einbeziehen. Auch sollen zusätzliche Semesterprüfungen in gewissen Fächern möglich sein.
Unklar ist auch noch, wie der Präsenzunterricht praktisch stattfinden wird, namentlich, wie sich die Distanzregeln in den Klassenzimmern werden einhalten lassen. Die Kantone seien aufgefordert, entsprechende Schutzkonzepte zu entwickeln, sagte Cramer. Er hoffe dabei auf ein koordiniertes Vorgehen der Kantone.
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