Grosser Rat BSBasler Sicherheitsdirektorin verteidigt Demoverbot vom Oktober
scmi, sda
8.11.2023 - 17:04
Die Basler Justiz- und Sicherheitsdirektorin Stephanie Eymann (LDP) hat am Mittwoch vor dem Grossen Rat das temporäre Demoverbot sowie den Polizeieinsatz vom 21. Oktober verteidigt. Sie äusserte sich zu drei Interpellationen, die Fragezeichen hinter das Vorgehen der Kantonspolizei setzten.
scmi, sda
08.11.2023, 17:04
08.11.2023, 17:15
SDA
Interpellantin Raffaela Hanauer (GAB) sagte, für dieses Verbot habe weder eine Verhältnismässigkeit noch eine Einzelfallprüfung bestanden. Sie fragte, weshalb sich die Polizei nicht an den Regierungsrat gewandt habe, wenn einzig dieser Notrecht anordnen könne.
Die Allgemeinverfügung zum Demonstrations-Verbot galt am Wochenende vom 20. bis am 22. Oktober. Eymann sagte, das Verbot sei aufgrund der angespannten Lage im Zusammenhang mit dem Nahost-Konflikt und der kurzen Dauer aus Sicherheitsgründen vertretbar gewesen, sagte Eymann. Die Polizei habe sich nicht auf Notrecht, sondern auf ihre Kompetenz bei der Straßenverkehrsordnung gestützt.
Hanauer war nicht zufrieden mit dieser Antwort und kritisierte, die Regierung liefere keine Herleitung für dieses Verbot, da es bei der Strassenverkehrsordnung um die Bewilligungspflicht und nicht um Kompetenzen für allgemeine Verbote gehe. In ihrer Replik wies Eymann darauf hin, dass noch diverse Rekurse hängig seien und diese Sache daher noch auf dem Rechtsweg geklärt werden müsse.
Gesamtkosten unklar
Am 21. Oktober demonstrierten trotz Demoverbot Gruppen wie «Basel Nazifrei» gegen eine angekündigte Kundgebung von Corona-Massnahmen-Gegnern. Letztere verlagerte sich über die Grenze nach Weil am Rhein, während Teile Gegendemo bei der Basler Dreirosenanlage von der Polizei eingekesselt wurden.
In ihren Antworten auf Interpellationen von Nicola Goepfert (GAB) und Lisa Mathys (SP) sagte Eymann, die Polizei habe mit ihrem Vorgehen «Auseinandersetzungen zwischen Gruppen mit teilweise gewaltbereiten Personen» verhindert. Die Gesamtkosten für den Polizeieinsatz seien noch nicht bekannt, da die externen Kosten noch einberechnet werden müssten. Der Einsatz eines Helikopters werde mit dem Flugkontingent des Kantons genutzt.
Mathys wies in ihrer Interpellation darauf hin, dass die UNO das Demonstrationsverbot scharf kritisiert habe. «Mit dieser Rüge sollte nicht leichtfertig umgegangen werden», sagte die SP-Grossrätin. Eymann antwortete darauf, dass offiziell von der UNO kein Schreiben beim Basler Regierungsrat eingegangen sei und dass über die Verhältnismässigkeit letztlich nur ein Gericht entscheiden könne.
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