Regierungsrat BS Basler Staatsangestellte haben neu Anspruch auf Teilzeitarbeit

yedu, sda

24.11.2020 - 15:45

Basler Staatsangestellte dürfen ihr Pensum künftig um höchstens 20 Prozent reduzieren, wenn sie Eltern werden. (Symbolbild)
Basler Staatsangestellte dürfen ihr Pensum künftig um höchstens 20 Prozent reduzieren, wenn sie Eltern werden. (Symbolbild)
SDA

Basler Staatsangestellte, die Eltern werden, haben künftig Anspruch auf eine Reduktion ihres Arbeitspensums um 20 Prozent. Die Basler Regierung hat eine Verordnung im Personalgesetz um diese Bestimmung ergänzt.

Demnach dürfen Mitarbeitende ab der Geburt oder Adoption eines Kindes ihr Pensum um höchstens 20 Prozent reduzieren, wie die Basler Regierung am Dienstag mitteilte. Der Beschäftigungsgrad darf dabei nicht unter 60 Prozent fallen.

Die neue Bestimmung tritt ab dem 1. Juli 2021 in Kraft, wie David Gelzer, stellvertretender Leiter Human Resources Basel-Stadt, auf Anfrage sagte.

In der Basler Verwaltung arbeiteten Ende 2019 gemäss seinen Aussagen 64 Prozent der insgesamt 11'272 Mitarbeitenden in Teilzeit. Der Anteil der Frauen mit einem Teilpensum war dabei doppelt so hoch wie bei den Männern. Konkret arbeiteten 5083 aller weiblichen Angestellten der Basler Verwaltung in Teilzeit, was 83 Prozent entspricht. Bei den Männern waren es 2106, also 41 Prozent.

Mit der neuen Bestimmung setzt die Basler Regierung eine Motion der Grünen aus dem Jahre 2016 um. Angestellte des Bundes haben bereits seit dem 1. Juli 2013 Anspruch auf eine Reduktion ihres Arbeitspensums um 20 Prozent, wenn sie Eltern werden.

Zurück zur Startseite

yedu, sda