Stimmberechtigte im Kanton Basel-Stadt, die bei der brieflichen Stimmabgabe den Stimmrechtsausweis nicht beigelegt haben, können aufatmen. Die Staatskanzlei hat für sie eine Lösung gefunden, damit sie dennoch gültig abstimmen können.
Dass bei der Abstimmung vom 19. Mai im Stadtkanton dem Stimmcouvert erstmals ein zusätzlicher Stimmrechtsausweis beigelegt werden muss, hat für Verunsicherung und Fehlern bei der brieflichen Stimmabgabe gesorgt. Noch letzte Woche hatte die Staatskanzlei verlauten lassen, dass briefliche Stimmen ohne den neuen blauen Stimmrechtsausweis als nicht eingegangen erachtet werden und damit nicht zählen.
Neue Abstimmungsunterlagen
Nun bietet die Staatskanzlei Betroffenen die Möglichkeit, ihre Stimme noch einmal abzugeben. Neue Abstimmungsunterlagen werden jedoch erst nach sorgfältigen Abklärungen ausgehändigt. Damit solle verhindert werden, dass jemand zweimal abstimmen könne, sagte der Basler Regierungssprecher Marco Greiner auf Anfrage.
Wer seine Stimmabgabe überprüfen lassen will, kann sich bei der Kantonsverwaltung unter der Telefonnummer 061 267 75 98 melden. Wer tatsächlich neue Abstimmungsunterlagen erhält, muss diese bis zum kommenden Freitag um 16 Uhr mitsamt einem Ausweis persönlich bei der Staatskanzlei im Rathaus abholen. In Riehen und Bettingen sind die Gemeinden zuständig.
Neues Prozedere wegen der Post
Nötig ist das neue Prozedere für die briefliche Stimmabgabe ist die Post. Diese konnte die bisherigen Couverts, die gleichzeitig als Stimmrechtsausweis dienten, nicht mehr verarbeiten. Deshalb musste Basel-Stadt den Abstimmungsunterlagen für den 19. Mai erstmals einen separaten Stimmrechtsausweise beilegen.
Das neue Vorgehen haben aber offensichtlich viele Stimmberechtigte noch nicht verstanden. Nach Angaben der Staatskanzlei waren bis letzte Woche mehr nicht korrekt gefüllte Couverts eingegangen als üblich. Rund 2,5 Prozent oder in absoluten Zahlen 400 briefliche Stimmen konnten vor allem wegen des fehlenden Stimmrechtsausweises nicht gezählt werden.
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