Die Einbürgerungsinitiative der SVP Basel-Stadt kommt nicht an die Urne. Die Partei zeigt sich mit dem vom Grossen Rat verabschiedeten Gegenvorschlag zufrieden und zieht das 2015 lancierte Volksbegehren zurück.
Mit dem Mitte Oktober vom Parlament verabschiedeten neuen Basler Bürgerrechtsgesetz, das Forderungen der Initiative aufnimmt, sowie Anpassungen auf Bundesebene seien die Anliegen der Initianten erfüllt, teilte die SVP Basel-Stadt am Montag mit. Mit dem Rückzug will das Initiativkomitee ein Inkrafttreten des revidierten Bürgerrechtsgesetzes per Januar 2018 ermöglichen.
Die SVP hatte das Volksbegehren mit dem Titel "Keine Einbürgerung von Kriminellen und Sozialhilfeempfängern" vor den nationalen Wahlen 2015 lanciert und 2016 mit 4818 Unterschriften eingereicht. Zwei Punkte der Initiative hatte der Grosse Rat im Frühjahr für bundesrechtswidrig und daher ungültig erklärt.
Mit der Anpassung des kantonalen Bürgerrechtsgesetzes an das revidierte Bundesgesetz werden die baselstädtischen Regeln für die Einbürgerung von Ausländern verschärft. Zu den vom Bund vorgegebenen Neuerungen zählt die Niederlassungsbewilligung als Voraussetzung für eine Einbürgerung sowie Verschärfungen bei den Integrationskriterien und dem Leumund. Gewisse Erleichterungen gibt es bei Wohnsitzfristen.
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