Wohnen Basler Wohnschutzkommission hat bis jetzt 63 Gesuche erhalten

scmi, sda

3.11.2023 - 12:56

Will die Eigentümerschaft eine Wohnung sanieren, muss sie dies der Wohnschutzkommission melden, die dann allfällige Mietzinserhöhungen einer Prüfung unterzieht. (Archivbild)
Will die Eigentümerschaft eine Wohnung sanieren, muss sie dies der Wohnschutzkommission melden, die dann allfällige Mietzinserhöhungen einer Prüfung unterzieht. (Archivbild)
Keystone

Die Basler Wohnschutzkommission (WSK) hat im Laufe ihres rund anderthalbjährigen Bestehens 63 Gesuche erhalten. Davon hat sie 49 bearbeitet und entsprechende Verfügungen erstellt. Bislang gingen sieben Rekurse ein. Davon wurden fünf abgeschrieben, zwei sind noch bei höheren Instanzen hängig, wie das dreiköpfige WSK-Präsidium am Freitag in seiner Bilanz vor den Medien bekanntgab.

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«Wir denken, dass eher zögerlich Gesuche eingereicht werden», sagte Rico Maritz, Ökonom und vorsitzender Präsident der WSK. Dies sei aber eine Annahme – eine Prognose zur künftigen Gesuchslast könne die WSK noch nicht machen.

Die WSK kann Verstösse gegen die Wohnschutzbestimmungen bei der Staatsanwaltschaft Anzeige einreichen. «Das wurde bis jetzt in drei Fällen gemacht», bilanzierte Maritz. Von den sieben Rekursen stammen etwa zwei von den Gesuchsstellern, also von der Hauseigentümerseite, sowie fünf von der Mieterseite, wie der vorsitzende WSK-Präsident weiter sagte. Es gebe bis jetzt noch keine Urteile von höherer Instanz – diese seien alle noch hängig.

Die Kommission besteht erst seit dem Inkrafttreten des revidierten Wohnraumfördergesetzes und der dazugehörigen Verordnung am 28. Mai 2022. Dies erfolgte nach der Annahme der Volksinitiative «Ja zum echten Wohnschutz» im November 2021. Anliegen der Initiative des Mieterverbandes war, den Schutz der Wohnbevölkerung vor Kündigungen und Mietzinserhöhungen zu verbessern.

Bei Sanierungen, Renovationen und Umbauten muss demgemäss die Bauherrschaft ein Gesuch an die WSK einreichen. Diese legt die maximalen Mietzinsaufschläge fest. Dasselbe gilt für die Nettomietzinsen in Ersatzneubauten nach Abbrüchen. Bei den bisher bearbeiteten Gesuchen seien oft Sanierungen von Küche und Bad sowie Teilrenovationen von in die Jahren gekommenen Wohnungen ein wichtiges Thema, sagte Piotr Brzoza, Architekt und WSK-Präsident.

Bearbeitung dauert durchschnittlich zwei Monate

Viele Gesuche stammen auch von Eigentümern, die nach dem Auszug einer Mietpartei oft eine Sanierung vornehmen. Für sie ändert sich, dass jeweils ein Gesuch gestellt werden muss, wie Maritz erklärte.

Wenn ein Hausbesitzer vergisst, etwa den Einbau eines Waschturms zu melden und keine Mietzinserhöhung vornimmt, verstosse er wohl nicht gegen die Verordnung. Es liege schliesslich keine «missbräuchliche Umgehung» der Meldepflicht vor, erklärte Béatrice Müller, Anwältin und WSK-Präsidentin. Dies werde die WSK jeweils im Einzelfall anschauen.

Ein vereinfachtes Bewilligungsverfahren dauert nach bisherigen Erfahrungen durchschnittlich zwei Monate. Zu umfassenden Verfahren könne die WSK noch keine Angaben machen, da die ersten zwei Gesuche erst kürzlich eingetroffen seien.

Die WSK ist paritätisch zusammengesetzt. Sie besteht aus drei Vertretungen der Mieterseite, drei von der Vermieterseite sowie drei Präsidien. Die Präsidien müssen unparteiisch und unabhängig sein. Eine weitere Aufgabe der WSK sind Mietzinskontrollen. Dies wurde bis jetzt aber noch nicht gemacht. Dafür sei das Gesetz noch zu jung, erklärte Brzoza.