Gleichstellung Basler Zünfte verstossen laut Gutachten gegen Gleichstellungsgebot

SDA

25.8.2020 - 11:28

Laut einem von der SP in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten der Universität Bern verstossen Basler Zünfte und Ehrengesellschaften (hier beim Kleinbasler Vogel Gryff-Festtag) gegen das Gleichstellungsgebot in der Bundesverfassung.
Laut einem von der SP in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten der Universität Bern verstossen Basler Zünfte und Ehrengesellschaften (hier beim Kleinbasler Vogel Gryff-Festtag) gegen das Gleichstellungsgebot in der Bundesverfassung.
Source: KEYSTONE/DOMINIK PLUESS

Laut einem von der Basler SP in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten der Universität Bern verstossen die Basler Zünfte gegen das Gleichstellungsgebot von Frau und Mann in der Verfassung. Der Basler Bürgergemeinderat hatte im September 2019 einen Vorstoss der SP dazu deutlich abgewiesen.

Die Basler Zünfte und Ehrengesellschaften sind mit wenigen Ausnahmen reine Männerdomänen. In dem vom Basler Bürgerrat als Aufsichtsgremium erlassenen Organisationsreglement ist die Aufnahme von Frauen lediglich als Kann-Vorschrift verankert. Die SP-Fraktion im Bürgergemeinderat prangerte diese Bestimmung als Verstoss gegen das Gleichstellungsgebot in der Bundesverfassung an, zumal die Zünfte als öffentlich-rechtliche Körperschaften gelten.

Die SP war im vergangenen Jahr mit ihrem Vorstoss, die Gleichstellung als zwingende Vorschrift zu erlassen, nach hitzig geführten Debatten im Rat gescheitert. Aufgrund des von ihr in Auftrag gegeben Rechtsgutachtens bringt sie das Thema mit Interpellationen nun aber erneut auf die Tagsordnung – dies nicht nur im Bürgergemeinderat, sondern auch im Grossen Rat des Kantons.

«Zweifelsohne grundrechtsgebunden»

Das am Dienstag veröffentlichte Gutachten der Rechtwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bern kommt zum Schluss, dass die Bürgergemeinde und der Bürgerrat bei der Erfüllung ihrer Aufgaben «zweifelsohne» grundrechtsgebunden seien. «Sie stehen daher in der Pflicht, das Gleichstellungsgebot zu beachten, und sie müssen gesetzlich zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frau und Mann beitragen.»

Das Gutachten widerspricht damit der Auffassung des Bürgerrats, dass den Zünften bei der Aufnahmeregelung eine Autonomie eingeräumt werden könne, weil sie keine staatlichen Aufgaben erfüllten. Der Bürgerrat dürfe als Gemeinwesen keine Gesetze erlassen, «die einer Förderung der Gleichstellung entgegenstehen bzw. diese behindern», heisst es.

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