Landrat BL Baujagd wird im Baselbiet eingeschränkt

SDA

5.11.2020 - 21:32

Die Baujagd auf Füchse ist im Kanton Baselland nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Dies hat der Landrat am Donnerstag in seiner zweiten Lesung entschieden. (Symbolbild)
Die Baujagd auf Füchse ist im Kanton Baselland nur noch in Ausnahmefällen erlaubt. Dies hat der Landrat am Donnerstag in seiner zweiten Lesung entschieden. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/AP/MATT DUNHAM

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag in seiner zweiten Lesung eine Totalrevision des Jagdgesetzes gutgeheissen, das den Umgang mit Wildtieren und der Jagd regelt. Das vorgeschlagene Verbot der sogenannten Baujagd scheiterte zwar, ist neu aber nur noch mit Bewilligung erlaubt.

Bei der Baujagd wird ein Hund in den Fuchs- oder Dachsbau geschickt, der das Wildtier ans Tageslicht treiben soll, damit es vom Jäger geschossen werden kann.

Diese Jagdmethode ist umstritten: Tierschützer halten sie für grausam, Jäger hingegen finden sie berechtigt. Nun wird der Kanton Baselland die Baujagd nur noch in Ausnahmefällen erlauben, wie der Landrat am Donnerstag in seiner zweiten Lesung des Gesetzes über den Schutz der wildlebenden Säugetiere und Vögel sowie deren Lebensräume und die Jagd (Wildtier- und Jagdgesetz) entschieden hat. Bei der ersten Lesung im Oktober wollte der Landrat die Baujagd noch grundsätzlich verbieten.

Somit geht Baselland weniger weit als der Kanton Thurgau, der die Baujagd 2017 verboten hatte. Im Kanton Zürich hat sich der Kantonsrat am 26. Oktober in seiner ersten Lesung ebenfalls für ein Verbot dieser Jagdmethode ausgesprochen.

Massgebend für die abgeschwächte Variante war die SVP. Sie setzte sich gegen ein Verbot ein. Sie forderte in einem Änderungsantrag, dass diese Jagdmethode nur noch mit Bewilligung einer Fachstelle erfolgen darf. Der Antrag wurde mit Stichentscheid des Landratspräsidenten Heinz Lerf (FDP) angenommen.

Erster Anlauf im 2014 gescheitert

Mit dem Wildtier- und Jagdgesetz werden zudem in der Kommission für Wildtiere künftig nicht nur die Einwohnergemeinden, Jagdvertreter, die Landwirtschaft, der Naturschutz sowie die Waldwirtschaft Einsitz erhalten, sondern auch Vertreter des Tierschutzes.

Mit den neuen gesetzlichen Grundlagen soll den Herausforderungen und Anforderungen im Umgang mit Wildtieren künftig besser begegnet werden können, wie es in der Vorlage der Regierung heisst. Zudem werde der Wildtierökologie und -biologie eine höhere Bedeutung zugemessen.

Der Landrat stimmte der Totalrevision in der Schlussabstimmung mit mit 78 zu 3 Stimmen bei 2 Enthaltungen zu. Das Vierfünftel-Mehr wurde dabei erreicht.

Eine Totalrevision des Baselbieter Jagdgesetzes war 2014 auf Eis gelegt worden. Damals hatte die Regierung mit Änderungen von Verfassung, Gesetzen und Verordnung das Jagd- und Fischereiregal von den Gemeinden an den Kanton übertragen und damit 503'000 Franken sparen wollen. Das löste so heftige Widerstände aus, dass die Regierung ihr Sparvorhaben als politisch chancenlos aufgab.Jagdgesetz) entschieden hat.

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