Nordschweiz Baulinien des Autobahnzubringers Aarau-Rupperswil werden bereinigt

roch, sda

1.3.2023 - 08:43

Für den Autobahnzubringer zwischen Aarau und Rupperswil liegen die Pläne zur Bereinigung der Baulinien auf.
Für den Autobahnzubringer zwischen Aarau und Rupperswil liegen die Pläne zur Bereinigung der Baulinien auf.
Keystone

Die Baulinien der Nationalstrasse A1R zwischen Aarau und Rupperswil AG sollen bereinigt werden. Der Bund hatte den Autobahnzubringer 2020 vom Kanton Aargau übernommen. Um die Pläne den Vorgaben des Bundes anzupassen, hat das Bundesamt für Strassen ein Genehmigungsverfahren gestartet.

Keystone-SDA, roch, sda

Im Zuge des Neuen Netzbeschlusses (NEB) gingen in der ganzen Schweiz auf den 1. Januar 2020 rund 400 Kilometern ehemaliger Kantonsstrassen ins Nationalstrassennetz über. Zu den sogenannten NEB-Strecken gehört auch die rund 7 Kilometer lange Aaretalstrasse zwischen Aarau und Rupperswil.

Der richtungsgetrennte Autobahnzubringer, der die Kantonshauptstadt mit der Autobahn A1 beim Anschluss Aarau Ost verbindet, wurde von der Kantonsstrasse T5 zur Nationalstrasse A1R umnummeriert. Und die Verantwortung für den Betrieb und Unterhalt liegt neu beim Bundesamt für Strassen (Astra).

Mit dem Eigentumswechsel hat das Bundesamt auch bestehende (kantonale) Baulinien übernommen. «Diese müssen dem Astra-Standard entsprechend angepasst beziehungsweise bereinigt werden», sagte Astra-Sprecher Samuel Hool auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Während bei Kantonsstrassen ein Abstand von 6 Metern ab der Parzellengrenze gilt, sind es bei Nationalstrassen bei den Zufahrten 10 Meter ab dem Fahrbahnrand, auf der Hauptroute 25 Meter von der Mittelachse her gesehen.

Keine Bauverbotszone

Das Astra sei gemäss Nationalstrassengesetz verpflichtet, die Nationalstrassen raumplanerisch zu sichern, erklärte Hool. Dabei seien die Baulinien hilfreich: Bei einem Bauvorhaben im Bereich der Autobahn werde dann jeweils geprüft, ob die Sicherheit des Strassenverkehrs oder die Zweckbestimmung der Anlagen beeinträchtigt werden könnten.

«Ist dies nicht der Fall, können Bauvorhaben unter diesem Gesichtspunkt in der Regel bewilligt werden», sagte Hool weiter, weshalb die Baulinien nicht mit einer Bauverbotszone gleichzusetzen seien. Weil sie zudem nicht rückwirkend angewendet würden, seien bestehenden Bauten nicht betroffen.

Bevor die Änderungen umgesetzt werden können, liegen die Planvorlagen bis am 28. März öffentlich auf. Dies beim Stadtbauamt Aarau sowie den Gemeindeverwaltungen von Buchs, Suhr, Hunzenschwil und Rupperswil. Die direkt betroffenen Grundeigentümer wurden persönlich informiert.