Landrat BL Behindertenrechte werden im Baselbiet im Gesetz verankert

scmi, sda

26.1.2023 - 10:26

Der Baselbieter Landrat stimmte in der zweiten Lesung dem Behindertenrechtegesetz zu. (Archivbild)
Der Baselbieter Landrat stimmte in der zweiten Lesung dem Behindertenrechtegesetz zu. (Archivbild)
Keystone

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag in der zweiten Lesung das Behindertenrechtegesetz sowie das neue Fahrdienstgesetz einstimmig abgesegnet. Es handelt sich um den Gegenvorschlag zur Verfassungsinitiative «Für kantonale Behindertengleichstellung».

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Quer durch alle Fraktionen war das Gesetz über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (BRG BL) unumstritten. Es soll einen verbindlichen Rahmen für den Kanton bei Einzelanliegen im Bereich der Behindertengleichstellung sicherstellen.

Im Unterschied zur Volksinitiative, die eine Verankerung der Behindertengleichstellung auf Verfassungsebene verlangt, ist der Entwurf des Regierungsrats auf Gesetzesebene geregelt. Unter anderem soll die Ausübung der politischen Rechte einem breiteren Kreis von Menschen mit Behinderungen zugänglich sein.

Beim Fahrdienstgesetz geht um eine erhöhte Subventionierung von Fahrten für Personen mit Mobilitätseinschränkungen.

Baselland dritter Kanton

Mit dem Entscheid ist der Kanton Baselland nach Basel-Stadt und Wallis der dritte Kanton mit einem kantonalen Behindertenrechtegesetz. Das Behindertenforum Region Basel zeigt sich in einer Mitteilung erfreut über den Entscheid des Parlaments.

Es bleibe zu hoffen, dass auch weitere Kantone solche Gesetze in die Wege leiten würden, heisst es in der Mitteilung des Behindertenforums. Gemäss Initiativkomitee ist es denkbar, dass das Volksbegehren nun zurückgezogen wird.