MedienBeide Basel lehnen eine Senkung der Radio- und Fernsehabgabe ab
scmi, sda
31.1.2024 - 12:00
Nach dem Kanton Basel-Stadt lehnt auch Baselbieter Regierung die Teilrevision der Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) des Bundesrats ab. Eine Senkung der Medienabgabe laufe dem Anliegen der Qualitätsstandards und Informationsversorgung diametral entgegen. Zudem sei dadurch die Region Basel als SRG-Standort besonders betroffen, teilte die Regierung am Mittwoch mit.
Keystone-SDA, scmi, sda
31.01.2024, 12:00
SDA
Die Vorlage des Bundesrats, die sich nun in der Vernehmlassung befindet, ändere bloss die SRG-Initiative von «200 Franken sind genug» auf «300 Franken sind genug». Die Frage, welchen Sinn und Zweck der Service Public der SRG für die Regionen und die Schweiz als Ganzes habe, bleibe aber aussen vor, kritisiert Regierungspräsidentin Monica Gschwind (FDP) im Namen der Baselbieter Exekutive.
In der vorgesehenen Gebührenreduktion sieht sie ein grosses Risiko, dass die Medienangebote in den Regionen verschwinden und die Qualität und Vielfalt der Informationen abnehmen. Zudem geht die Regierung davon aus, dass die Senkung der Gebühren zu einer Zentralisierung führt. Dabei dürften am SRG-Standort Region Basel zahlreiche Arbeitsplätze verloren gehen.
Vergangene Woche sprach sich bereits die Regierung von Basel-Stadt gegen die Teilrevision zur Senkung der Gebühren aus. Ein starker medialer Service Public für alle Sprachregionen sei essenziell, teilte die Basler Exekutive mit und bezog sich ebenfalls auf die Verankerung der SRG in der Region.
Vernehmlassung vor dem Abschluss
Medienminister Albert Rösti (SVP) will die RTVV-Teilrevision der eingereichten Halbierungs-Initiative entgegenstellen. Der Bundesrat lehnt die in der Initiative geforderte Senkung der Serafe-Gebühren von 335 auf 200 Franken pro Jahr und Haushalt ab. Stattdessen schlägt er unter anderem eine Senkung auf 300 Franken ab 2029 vor. Der Bundesrat will dabei der Initiative keine Änderung des Verfassung oder des Gesetzes entgegenstellen, sondern die Gebühren auf Verordnungsebene senken.
Der Bund schickte die RTVV-Teilrevision zur Stellungnahme an die Kantone. Die Vernehmlassung dauert bis am 1. Februar 2024. Der Bundesrat muss dem Parlament bis vor den Sommerferien die Botschaft zur SRG-Initiative überweisen.
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