Gesundheitsversorgung Beide Basel starten Bewerbungsverfahren in der Rehabilitation

scmi, sda

6.9.2023 - 11:04

Gehhilfen im Trainingszentrum der Universitären Altersmedizin Felix Platter. (Archivbild)
Gehhilfen im Trainingszentrum der Universitären Altersmedizin Felix Platter. (Archivbild)
Keystone

Die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft haben heute Mittwoch das Bewerbungsverfahren für gleichlautende Spitallisten im Bereich Rehabilitation gestartet. Diese Listen für die gemeinsame Gesundheitsregion treten voraussichtlich per 1. Januar 2025 in Kraft, wie die beiden Kantone gemeinsam mitteilten.

Keystone-SDA, scmi, sda

Nach gleichlautenden Spitallisten in der Akutsomatik (Medizin, Chirurgie und Gynäkologie) und in der Psychiatrie soll nun mit der Rehabilitation der dritten grossen Bereich der stationären Versorgung angegangen werden. Erstmals verwenden die beiden Kantone dafür eine digitale Bewerbungsplattform. Die Bewerbungsfrist läuft bis am 31. Oktober 2023, wie es in der Mitteilung heisst.

Als Grundlage dient der Versorgungsplanungsbericht Rehabilitation, der am Mittwoch veröffentlicht wurde. Dieser widmet sich der Frage, wie viele rehabilitative Spitalleistungen die Bevölkerung beider Basel braucht. Die Berechnungen erwarten einen zusätzlichen Bedarf von rund 16'000 Pflegetagen bis ins Jahr 2029. Dies entspricht einem erwarteten durchschnittlichen Wachstum von 0,86 Prozent pro Jahr, wie es in der Mitteilung heisst. Der Hauptgrund für die Zunahme sei die demografische Entwicklung. Somit steige sowohl die Einwohnerzahl wie auch der Anteil an betagten Menschen in der Region.

Verstärkung tagesklinische Angebote

Bei der Akutsomatik und in der Psychiatrie war das Ziel, die stationären Behandlungen vermehrt in den ambulanten oder tagesklinischen Bereich zu verlagern. Bei der Rehabilitation soll nun eine Verstärkung der ambulanten Behandlungen «mittels tagesklinischen Angeboten, innovativen Versorgungsmodellen und verbesserte Nutzenanalysen» im Fokus stehen, wie die beiden Kantone schreiben.

Mit den Spitallisten wollen die beiden Basel gegen die medizinische Überversorgung vorgehen, wie die Gesundheitsdirektionen vor vier Jahren bekanntgaben. Die rechtliche Grundlage für das Vorgehen bildet der Staatsvertrag für eine bikantonale Gesundheitsversorgung, der im Februar 2019 in einer Volksabstimmung in beiden Basel angenommen wurde.