GesundheitsversorgungBeide Basel starten nach Gerichtsentscheid Vernehmlassung
yedu, sda
21.6.2023 - 11:15
Die Regierungen beider Basel starten nach der Aufhebung des Zulassungsstopps für ambulante Ärztinnen und Ärzte durch das Baselbieter Kantonsgericht eine Vernehmlassung für neue Gesetzesgrundlagen in der ambulanten Zulassungssteuerung. Diese dauert bis zum 20. September 2023, wie die beiden Exekutiven am Mittwoch mitteilten.
Keystone-SDA, yedu, sda
21.06.2023, 11:15
SDA
Mit einer Verabschiedung der Vorlagen an die beiden Parlamente sei Ende 2023 zu rechnen.
Das Kantonsgericht Baselland hatte Anfang Januar den Zulassungsstopp für ambulante Ärzte aufgehoben. Die Richter kamen zum Schluss, dass für diesen Entscheid des Regierungsrats die rechtliche Grundlage fehle und er seine Kompetenzen überschritten habe.
Somit entschied das Kantonsgericht zugunsten der Privatklinik Birshof in Münchenstein, die zur Hirslanden-Gruppe gehört. Diese hatte gegen den Einstellungsstopp Rekurs eingelegt.
Der Baselbieter Gesundheitsdirektor Thomas Weber (SVP) hatte zusammen mit dem Basler Gesundheitsdirektor Lukas Engelberger (Mitte) im März 2022 Obergrenzen bei den Neuzulassungen von Ärztinnen und Ärzten für die beiden Kantone definiert. Diese Grenzen waren für acht Fachgebiete der ambulanten Versorgung bestimmt. Die beiden Regierungsräte begründeten die Beschränkung mit der hohen Ärztedichte und den hohen Gesundheitskosten und Krankenversicherungsprämien.
Auch wenn das Urteil des Baselbieter Kantonsgerichts für den Kanton Basel-Stadt keine direkten rechtlichen Auswirkungen hat, will die Basler Regierung mit Blick auf das Projekt «Gemeinsame Gesundheitsregion» in beiden Kantonen möglichst gleichlautende gesetzliche Bestimmungen zur Umsetzung der bundesrechtlichen Gesetzgebung über die Obligatorische Krankenpflegeversicherung schaffen. Dies diene der Rechtssicherheit und erhöhe die demokratische Legitimation der bestehenden und geplanten Massnahmen, heisst es in der Vorlage.
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