Landrat BL Beim Baselbieter Energiegesetz zeichnet sich ein Urnengang ab

scmi, sda

28.9.2023 - 15:59

Das neue Energiegesetz sieht einen höheren Anteil erneuerbarer Energien als Ziel vor - zum Beispiel mit Photovoltaik auf Hausdächern. (Archivbild)
Das neue Energiegesetz sieht einen höheren Anteil erneuerbarer Energien als Ziel vor - zum Beispiel mit Photovoltaik auf Hausdächern. (Archivbild)
Keystone

Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag in der ersten Lesung über das angepasste Energiegesetz beraten. Auch nach erneuten Änderungen durch die vorberatende Kommission lehnt die SVP die Vorlage ab. Wird daher in der zweiten Lesung die Vier-Fünftel-Mehrheit nicht erreicht wird, kommt es zu einer Volksabstimmung.

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Die Fraktionen SP, Grüne-EVP, Mitte, GLP sowie die Mehrheit der FDP äusserten ihre Zustimmung zum von der Umweltschutz- und Energiekommission (UEK) ausgearbeiteten Kompromiss. Auf Ablehnung stiess er bei der SVP sowie bei einer Minderheit der FDP.

Das Parlament wies das Energiegesetz im April aufgrund mehrerer Änderungsanträge zurück an die UEK, die es nochmals überarbeitete. Dabei konnten sich die Mitglieder auf mehrere Kompromisse einigen.

Als Beispiel nannte UEK-Präsident Thomas Noack (SP) die Pflicht zum Anschluss an Fernwärmeverbünde. Dieser Absatz sei gestrichen worden, «um das Gesetz nicht zu gefährden». Auch sei die UEK den Hauseigentümern entgegengekommen mit einer Übergangsfrist beim Ersatz von Heizungen. Im überarbeiteten Kommissionsvorschlag wurde zudem der Absatz gestrichen, dass Neubauten mit Ladestationen auszurüsten sind, wie aus dem Kommissionsbericht hervorgeht.

Der Bau- und Umweltschutzdirektor Isaac Reber (Grüne) bezeichnete das überarbeitete Gesetz als «gute Grundlage», wenn es zu einer Abstimmung kommt.

70 Prozent erneuerbare Energie bis 2030

Bei der Änderung des Energiegesetzes sollen basierend auf dem Energieplanungsbericht 2022 mehrere Zielsetzungen angepasst werden. Es sieht vor, dass die Entwicklung des Endenergieverbrauchs bis zum Jahr 2050 das Netto-Null-Emissionsziel ermöglicht.

Der Anteil erneuerbarer Energien am Gesamtverbrauch soll bis 2030 auf mindestens 70 Prozent gesteigert werden – Mobilität ist hier nicht inbegriffen. Zudem soll die Energieeffizienz bei Gebäuden verbessert, Solarenergie forciert und die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung vorangetrieben werden. Konkret soll der Heizwärmebedarf bei bestehenden Bauten bis 2050 auf durchschnittlich 40 kWh pro Quadratmeter Energiebezugsfläche und Jahr gesenkt werden.