Die Bahnübergänge beim Bahnhof Berikon-Widen AG und Rudolfstetten AG an der Bahnlinie über den Mutschellen können saniert werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden des Kantons Aargau und der betroffenen Gemeinden gegen die Plangenehmigung abgewiesen.
Die BDWM Transport hat für den Bahnübergang Bahnhofstrasse beim Bahnhof Berikon-Widen und für den Übergang Friedlisbergstrasse beim Bahnhof Rudolfstetten den Bau von Halbschranken vorgesehen. Gegen die entsprechenden Plangenehmigungen legten der Kanton Aargau sowie die Einwohnergemeinden Widen, Berikon und Rudolfstetten-Friedlisberg Einsprachen und anschliessend Beschwerde ein.
Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerden in zwei am Dienstag publizierten Urteilen abgewiesen. Es stimmt mit den Beschwerdeführern überein, dass es sich bei den Übergängen um stark belastete Verkehrsknoten handle und dass der Verkehr in Zukunft zunehmen werde.
Gerade wegen der Verkehrszunahme seien die Halbschranken notwendig, um die Sicherheit zu gewährleisten. Die bestehenden Rotlichtanlagen mit Andreaskreuzen würden bei einer Zunahme des Verkehrsaufkommens wohl häufiger als bisher überfahren. Schrankenanlagen würden deshalb im Interesse der Verminderung des Unfallrisikos dienen. (Urteile A-5263/2017 und A-5292/2017 vom 10.04.2019)
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