Grosser Rat BS Bessere Unterkünfte für Langzeit-Nothilfebezüger in Basel

dosp, sda

9.6.2021 - 12:24

Nothilfebezügerinnen und -bezüger sollen nach einem Jahr eine Unterkunft in einem Asylzentrum beziehen können.
Nothilfebezügerinnen und -bezüger sollen nach einem Jahr eine Unterkunft in einem Asylzentrum beziehen können.
Keystone

Abgewiesene Asylbewerberinnen und -bewerber, die über längere Zeit Nothilfe beziehen, sollen in Basel nicht mehr auf die Notschlafstelle angewiesen sein. Der Grosse Rat hat die Regierung beauftragt, den Betroffenen bessere Unterkunftsmöglichkeiten zu gewähren.

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Die Forderung war an der Grossratssitzung vom Mittwoch bei der Regierung und mit Ausnahme der SVP auch im Rat im Grundsatz unbestritten. Die Regierung wollte den Auftrag aber nicht in der zwingenden Form einer Motion, sondern als weniger verbindlichen Anzug entgegennehmen.

Die Unterbringung von abgewiesenen Asylbewerberinnen und -bewerbern, die für längere Zeit nicht in ihr Ursprungsland zurückreisen können, sei eine Schwachstelle bei der Gewährung von Nothilfe im Kanton, sagte Wirtschafts-, Sozial- und Umweltdirektor Kaspar Sutter (SP).

Bei vulnerablen Betroffenen, etwa Familien mit Kindern, seien bessere Unterkunftsmöglichkeiten als die Notschlafstelle bereits Praxis. Bei den nicht vulnerablen Nothilfebezügerinnen und -bezügern sei die langfristige Unterbringung in der Notschlafstelle nicht zumutbar – zumal sie wegen des Arbeitsverbots keine Möglichkeit hätten, diese Situation selber zu verbessern.

Ins Asylzentrum nach einem Jahr

Deshalb wolle sich die Regierung dafür einsetzen, dass Nothilfebezügerinnen und -bezüger nach einem Jahr Unterbringung in der Notschlafstelle eine Unterkunft in einer Asylliegenschaft beziehen können, so Sutter. Voraussetzung sei, dass sie sich an die Hausordnung halten und keine Delikte begangen haben.

Der Motionär aus dem Grün-Alternativen Bündnis zeigte sich erfreut über die Antwort des Regierungsrats, wollte aber an der Form der Motion festhalten. Unter anderem bezeichnete er die Frist von einem Jahr als zu lange. Bei betroffenen Nothilfebezügerinnen und -bezügern zeichne sich bereits früher ab, dass sie für längere Zeit nicht ausreisen könnten, sagte er.

Das Parlament folgte dem Antrag des Grossrats, an der Motion festzuhalten, mit 48 zu 44 Stimmen relativ knapp. Die Motion wurde aber schliesslich mit 64 zu 26 Stimmen bei 3 Enthaltungen zur Erfüllung innert sechs Monaten an die Regierung überwiesen.