Liestal
Der Baselbieter Landrat hat am Donnerstag eine Bildungsinitiative des Lehrervereins für teilweise ungültig erklärt. Rechtlich nicht zugelassen sind Bestimmungen, die dem Landrat indirekt inhaltliche Vorgaben zum Erlassen eines Dekrets machen wollten.
Die formulierte Initiative "Stopp dem Abbau an den öffentlichen Schulen!" wollte im Bildungsgesetz als Basis für die mittels Dekret festgelegte Lektionenzahl sowie Vor- und Nachbereitungszeit an den Schulen den Stand vom 1. Januar 2016 festschreiben. Damit würde gemäss der Landratsvorlage dem Parlament vorgeschrieben, dass es das Dekret in einer bestimmten Weise ausgestalten soll.
Gemäss Kantonsverfassung können jedoch nur Verfassungs- und Gesetzesbestimmungen Gegenstand einer Initiative sein. Die Regierung hatte daher beantragt, die Initiative teilweise als ungültig zu erklären.
Die Initiative des Lehrerinnen- und Lehrervereins Baselland (LVB) will den Schutz "essentieller Rahmenbedingungen" im Bildungsgesetz verankern. Der Verband befürchtet, dass nach den drei Sparpaketen des Kantons, von denen die Schulen "in erheblichem Masse" betroffen gewesen seien, weitere Abbaupläne auf Schulen zukommen.
Das Volksbegehren war vom LVB zusammen mit einer weiteren Gesetzesinitiative eingereicht worden. Die zweite Initiative mit dem Titel "Bildungsressourcen gerecht verteilen und für das Wesentliche einsetzen!" erklärte der Landrat vollständig für gültig. Inhaltlich hat das Parlament die Initiativen am Donnerstag nicht behandelt.
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