Die schlechteren Rahmenbedingungen bei der Basellandschaftlichen Pensionskasse (BLPK) werden für Baselbieter Kantonsangestellte teilweise abgefedert. Der Landrat hat am Donnerstag Änderungen am Pensionskassendekret verabschiedet. Zusätzliche finanzielle Massnahmen lehnte das Parlament knapp ab.
Zugestimmt hat der Landrat mit 67 zu 18 Stimmen bei einer Enthaltung der Regierungsvorlage. Statt um bis zu 14 Prozent sinken die Renten der Kantonsangestellten damit um maximal 7 Prozent.
Abgelehnt hat der Landrat in einer mehrstündigen Debatte eine zusätzliche Abfederungseinlage. Von der Grünen/EVP-Fraktion beantragt worden waren 12 Millionen Franken zusätzlich. Die SP-Fraktion wollte 40,3 Millionen Franken mehr aufwenden.
Das Geld hätte zur Linderung des Effekts der Reduktion des Umwandlungssatzes eingesetzt werden sollen. Die Angestellten seien nicht Schuld an den veränderten Rahmenbedingungen. Sie hätten zudem in den letzten Jahren schon viele "bittere Pillen" schlucken müssen, begründete eine Sprecherin der Grünen/EVP den Antrag ihrer Fraktion.
Eine Stimme gab Ausschlag
Die FDP dagegen lehnte weitere finanzielle Abfederungen ab. Durch diese falle die Vorlage aus dem Gleichgewicht, argumentierte eine Fraktionssprecherin. Mit der Regierungsvorlage würden Arbeitgeber und Arbeitnehmende etwa gleich stark belastet, was fair sei. Die Vorlage sei eine "Anpassung an die Realität", hiess es mehrfach.
Gegen eine zusätzliche Abfederungseinlage hatte sich auch die Regierung ausgesprochen. Der Kanton habe sich schon bei der per Anfang 2015 vollzogenen Rentenreform stark finanziell engagiert. Die BLKP wurde damals einer Reform unterzogen und ausfinanziert. Damit war auch der Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat verbunden.
In einer Gegenüberstellung der Anträge von SP und Grünen/EVP stimmte das Parlament zunächst mit 58 zu 29 Stimmen für letzteren. Eine Aufnahme dieses Antrags in das Dekret scheiterte in der Folge mit 43 zu 44 Stimmen jedoch äusserst knapp. FDP und SVP lehnten den Antrag ab. Zwei Mitglieder der GLP sowie eine FDP-Landrätin fehlten bei der Abstimmung.
Antrag auf Nicht-Eintreten scheitert
Ein Landrat der SVP wollte zuvor erst gar nicht auf die Vorlage eintreten. Es sei Aufgabe der Regierung, auf Änderungen bei der Pensionskasse zu reagieren. Dazu brauche es nicht immer eine Parlamentsvorlage. Eine Änderung des Pensionskassendekrets müsse jedoch zwingend vom Landrat entschieden werden, hielt der Sprecher der vorberatenden Personalkommission dagegen.
Eine Anpassung sei zwingend, damit die Renten gesichert werden, sagte ein Sprecher der CVP/BDP-Fraktion. Nichts zu tun wäre "fatal", hiess es von der Grüne/EVP-Fraktion. Mitarbeitende würden den Kanton verlassen. Der Landrat stimmte schliesslich mit 71 zu 13 Stimmen bei 3 Enthaltungen für Eintreten auf die Vorlage.
Umwandlungssatz auf 5,4 Prozent
Trotz schlechterer Rahmenbedingungen bei der BLPK wird mit dem Landratsentscheid am bisherigen Leistungsziel festgehalten. Es beträgt weiter 60 Prozent des letzten versicherten Lohns.
Der Umwandlungssatz wird ab 2019 bis 2022 schrittweise von 5,8 auf 5,4 Prozent gesenkt. Weil der Satz so nicht wie von der BLPK vorgesehen auf 5 Prozent sinkt, muss der Kanton einen Umlagebeitrag in der Höhe von jährlich 7,6 Millionen Franken leisten.
Zur Finanzierung des Leistungsziels werden zudem die auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilten Sparbeiträge um 1,4 Prozentpunkte erhöht. Neu hälftig auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt werden die Risiko- und Verwaltungskostenbeiträge. Bislang übernahm der Kanton die gesamten Verwaltungskosten, und von den Risikobeiträgen zahlte er 55 Prozent.
Reaktion auf BLPK-Entscheid
Neben der Erhöhung der Sparbeiträge und der Zahlung des Umlagebeitrages wird zur Finanzierung auf der Seite des Kantons der Rententeuerungsfonds aufgehoben. Unter dem Strich entstehen dem Kanton Mehrkosten von rund 2,9 Millionen Franken pro Jahr. Die Arbeitnehmenden zahlen jährlich insgesamt rund 2,2 Millionen Franken mehr in die Pensionskasse ein.
Insgesamt wird der tiefere Umwandlungssatz modellmässig durch den Umlagebeitrag und die höheren Sparbeiträge kompensiert. Bei jüngeren Arbeitnehmenden geht diese Rechnung gemäss Kanton auf. Doch bei älteren Personen seien Renteneinbussen möglich.
Mit den Massnahmen reagiert der Kanton auf einen Beschluss der BLPK vom Dezember 2016. Wegen der schwierigen Bedingungen an den Anlagemärkten hat diese den technischen Zinssatz per 2018 von 3 auf 1,75 Prozent reduziert. Zudem senkt sie die Umwandlungssatz bis 2022 in vier Schritten von 5,8 auf 5 Prozent.
Gewerkschaft prüft Streik
Die Renteneinbussen hatten im Landkanton in den vergangenen Monaten grosse Diskussionen ausgelöst. Staatsangestellte hatten im November eine Resolution dagegen verabschiedet. Vor der Landratssitzung am Donnerstag protestierten zudem mehrere Dutzend Personen vor dem Regierungsgebäude.
Die Lehrerschaft hatte im März ausserdem Kampfmassnahmen gegen die geplante Rentensenkung ins Auge gefasst. Der vpod Region Basel will seine Mitglieder nun zu Kampfmassnahmen befragen, wie die Gewerkschaft nach dem Landratsentscheid in einer Mitteilung schreibt.
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