Bundesgericht Bundesgericht bestätigt Millionen-Busse für Aargauer Baufirma

SDA

4.9.2020 - 12:01

Bundesgericht weisst Beschwerde ab: Ein Aargauer Bauunternehmen muss wegen Preisabsprachen eine Busse von 1,17 Millionen Franken bezahlen. (Symbolbild)
Bundesgericht weisst Beschwerde ab: Ein Aargauer Bauunternehmen muss wegen Preisabsprachen eine Busse von 1,17 Millionen Franken bezahlen. (Symbolbild)
Source: KEYSTONE/ALEXANDRA WEY

Das Aargauer Bauunternehmen Umbricht Holding AG muss wegen Preisabsprachen eine Busse von 1,174 Millionen Franken bezahlen. Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen den entsprechenden Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts abgewiesen.

Die Vorinstanz habe die einzelnen Beweise sorgfältig analysiert und die Aussagen im Rahmen der Selbstanzeige mit weiteren und späteren Aussagen und weiteren Aspekten ver- und abgeglichen, heisst es in den Erwägungen des am Freitag publizierten Bundesgerichtsurteils.

Das Bauunternehmen wollte mit seiner Beschwerde an das Bundesgericht in Lausanne eine viel tiefere Busse von rund einer halben Million Franken erreichen. Das Unternehmen bemängelte angebliche Widersprüche bei der Beweisführung. Die Wettbewerbskommission (Weko) hatte das Unternehmen ursprünglich mit 1,44 Millionen Franken gebüsst.

Der Rechtsstreit steht im Zusammenhang mit dem von der Weko eröffneten Verfahren um Preisabsprachen von mehreren Aargauer Bauunternehmen. Ende 2011 hatte die Weko 17 im Kanton tätige Bauunternehmen mit insgesamt 3,9 Millionen Franken gebüsst.

Die Aufsichtsbehörde warf den Baufirmen vor, zwischen 2006 und 2009 bei einer Vielzahl von Ausschreibungen im Strassen- und Tiefbau im Aargau die Preise und die Vergabe abgesprochen zu haben.

Nur Umbricht wehrte sich bis zuletzt

Der Grossteil der sanktionierten Firmen akzeptierte das Weko-Verdikt und bezahlten Bussen im Umfang von 1,1 Millionen Franken. Vier der involvierten Baugruppen zogen den Weko-Entscheid weiter und erhoben Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht.

Drei Unternehmen akzeptierten den Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts. Einzig die Umbricht Holding AG reichte eine Beschwerde beim Bundesgericht ein – und hat nun eine Abfuhr kassiert.

Kantonalbank-Präsident ist involviert

Spuren haben die Preisabsprachen des Unternehmens Umbricht und die Busse auch in der aargauischen Politik hinterlassen. Der Präsident der Aargauischen Kantonalbank (AKB), Dieter Egloff, ist Mitglied des Verwaltungsrats der Umbricht Holding AG.

Das hatte bereits vor der Wahl Egloffs (FDP) an die Spitze des staatseigenen Bank zu Diskussionen geführt. Der Grosse Rat wählte den vom Regierungsrat vorgeschlagenen Egloff im Mai 2012 schliesslich zum Bankpräsidenten. Bankratspräsident Egloff wird wegen der Amtszeitbeschränkung per Ende 2022 zurücktreten. (Urteil 2C_845/2018 vom 3.8.2020)

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