Bundesgericht Bundesgericht bestätigte verschärfte Strafe für Mord an Ehefrau

SDA

2.11.2017 - 12:51

Ein 46-jähriger Mann, der seine Ehefrau an Pfingsten 2013 in Möhlin AG brutal umbrachte, muss wegen Mordes definitiv 18 Jahre ins Gefängnis. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Portugiesen gegen das vom Aargauer Obergerichts verschärfte Urteil abgewiesen.

Eine Freiheitsstrafe von 18 Jahren wegen Mordes erscheine als angemessen, heisst es im am Montag publizierten Urteil des Bundesgerichtes in Lausanne. Das Obergericht habe sein Urteil genug ausführlich begründet. Der Beschwerdeführer bringe nichts vor, das geeignete sei, die Strafzumessung durch das Obergericht als bundesrechtswidrig erscheinen zu lassen.

Das Bezirksgericht Rheinfelden hatte den Mann im Februar 2016 wegen vorsätzlicher Tötung zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren verurteilt. Das Gericht blieb damit deutlich unter dem Antrag der Staatsanwältin. Sie forderte 20 Jahren wegen Mordes. Der Verteidiger plädierte auf eine Freiheitsstrafe von fünf Jahren - wegen Totschlags.

Die Staatsanwältin zog das erstinstanzliche Urteil an das Obergericht weiter. Das Obergericht verurteilte den Mann im vergangenen April wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren.

Als Facebook-Freundin ausgegeben

Der Portugiese hatte am Pfingtsmontag 2013 die getrennt von ihm lebende Frau in deren Wohnung brutal getötet. Er schlug den Kopf der 38-jährigen Portugiesin gegen die Wand und gegen den Boden. Die Frau starb an den Folgen eines schweren Schädelhirntraumas.

Vor der Tat hatte der eifersüchtige Mann seine Frau auf der Social-Media-Plattform Facebook ausspioniert. Er eröffnete unter fingiertem Namen ein Profil. Er gab sich als Facebook-Freundin aus und erschlich sich auf diese Weise das Vertrauen der Frau. Der Mann litt gemäss eines Gutachtens an verschiedenen psychischen Störungen.

Der Mann meldete sich noch am Tag der Tat auf dem Polizeiposten Rheinfelden und gestand, seine Frau getötet zu haben. Die ausgerückte Polizeipatrouille und ein Ambulanzteam konnten am Tatort nur noch den Tod der Ehefrau feststellen. (Urteil 6B_540/2017 vom 16. Oktober 2017).

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