NordschweizBundesgericht weist Eigentümer-Beschwerde zum Basler «La Torre» ab
scmi, sda
21.12.2023 - 12:00
Das "La Torre" soll gemäss Bundesgerichtsentscheid unter Denkmalschutz bleiben.
Keystone
Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Eigentümers des ehemaligen Restaurants «La Torre» auf dem Basler Bruderholz abgewiesen. Der Besitzer wollte die Unterschutzstellung des Gebäudes anfechten. Das Gericht sieht darin jedoch keinen schweren Eingriff ins Eigentum, wie dem am Donnerstag veröffentlichten Urteil zu entnehmen ist.
Keystone-SDA, scmi, sda
21.12.2023, 12:00
SDA
Um die Liegenschaft mit Baujahr 1925/1926 tobt sein Jahren ein Rechtsstreit zwischen Eigentümer und Behörden. Im Jahr 2020 entschied die Basler Regierung, das Gebäude an der Reservoirstrasse 240 ins Denkmalverzeichnis aufzunehmen. Der Inhaber legte dagegen Rekurs ein. Dieser wurde im November 2021 vom Verwaltungsgericht abgelehnt, worauf der Eigentümer die Beschwerde ans Bundesgericht weiterzog.
Er hielt fest, dass der Denkmalrat im Jahr 2018 die Schutzwürdigkeit des Gebäudes verneinte. Daher warf er den Behörden vor, widersprüchlich gehandelt zu haben.
Öffentliches Interesse für Unterschutzstellung
Das Bundesgericht folgt jedoch der Vorinstanz und kommt ebenfalls zum Schluss, dass die alleinige Entscheidungskompetenz über die Schutzwürdigkeit bei der Regierung liege. Zudem bestehe ein überwiegendes öffentliches Interesse daran, das «La Torre» unter Schutz zu stellen. Auch sei eine Nutzung des Gebäudes weiterhin möglich. Die Eigentumsbeschränkung ist gemäss Urteil verhältnismässig.
Der Eigentümer wollte das ehemalige Ausflugsrestaurant abreissen und durch einen Neubau ersetzen. Zunächst wehrte sich der Neutrale Quartierverein Bruderholz erfolgreich mit einer Petition dagegen, anschliessend entschied die Regierung, das Äussere des Gebäudes und den Garten unter Denkmalschutz zu stellen. Mangels Unterhalt verlotterte die Liegenschaft zusehends.
Erfolglos forderte die Denkmalpflege den Eigentümer zu Instandstellungsarbeiten. Im Sommer 2022 ordnete die Basler Regierung daher Schutzmassnahmen um Erhalt des Gebäudes an. (Urteil 1C_181/2022 vom 3. Oktober 2023)
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