Asyl Bundesrätliche Ermahnung in Basler Ausschaffungs-Verweigerung

SDA

6.6.2019 - 10:35

Bundesrätin Karin Keller-Sutter rügt die Basler Regierung, weil sie einen jungen Asylbewerber aus Afghanistan nicht nach Österreich rückführen will, wo dessen erstes Asylgesuch abgewiesen worden ist. Die kantonale Exekutive hatte dafür plädiert, das Asylgesuch nach Schweizer Recht nochmals prüfen zu lassen.

Der Brief von Keller-Sutter datiert vom 15. Mai. Die «Basler Zeitung» veröffentlichte in der Ausgabe vom Donnerstag Auszüge aus dem Schreiben, das auch Keystone-SDA vorliegt. Darin weist die Vorsteherin des Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartements EJPD die Basler Regierung darauf hin, dass die Rückweisung des Asylbewerbers rechtskräftig ist und Basel-Stadt als «Vollzugskanton» verpflichtet sei, dies auch durchzusetzen.

Der junge Afghane hatte in Österreich ein Asylgesuch gestellt, das aber abgelehnt wurde. Daraufhin stellte der Mann in der Schweiz ein erneutes Gesuch um Asyl. Das Staatssekretariat für Migration (SEM) trat aber nicht darauf ein und das Bundesverwaltungsgericht wies eine Beschwerde gegen den Nichteintretensentscheid ab.

Die Basler Regierung widersetzte sich aber der rechtlichen Verpflichtung, den Asylbewerber nach Österreich zurückzuweisen, von wo aus ihm die Ausschaffung nach Afghanistan droht. Die Exekutive setzte damit den Auftrag des Grossen Rats um, der im April eine entsprechende Petition überwiesen hat.

Antrag auf «humanitären Selbsteintritt»

Die Basler Regierung stellte sich auf den Standpunkt, dass die Schweiz bei der Rückführung nach Afghanistan eine andere Praxis verfolge als Österreich, wie sie in einem Brief vom 17. April an Bundesrätin Keller-Sutter schreibt. Anders als die österreichischen Behörden komme Basel-Stadt zum Schluss, dass es sich beim Betroffenen durchaus um einen Minderjährigen handeln könne, dessen Abschiebung unzumutbar sei. Deshalb sei ein Antrag auf «humanitären Selbsteintritt» angebracht.

Keller-Sutter schreibt nun aber, dass eine Wiedererwägung der rechtskräftigen Entscheide aus Österreich und der Schweiz nicht möglich sei. Und sie weist die Basler Regierung darauf hin, die rechtskräftigen Entscheide des Staatssekretariats und des Gerichts zu respektieren.

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