Einbürgerungen Bürgergemeinde Bubendorf BL muss Kosovaren einbürgern

SDA

20.8.2020 - 12:01

Die Bürgergemeinde muss dem Kosovaren nun auf Anweisung der Baselbieter Regierung das Schweizer Bürgerrecht verleihen.
Die Bürgergemeinde muss dem Kosovaren nun auf Anweisung der Baselbieter Regierung das Schweizer Bürgerrecht verleihen.
Source: KEYSTONE/CHRISTIAN BEUTLER

Die Bürgergemeinde Bubendorf BL muss einen Kosovaren, dem sie zwei Mal das Schweizer Bürgerrecht verweigert hatte, unverzüglich einbürgern. Die Baselbieter Regierung heisst eine Stimmrechtsbeschwerde von Bubendörfer Bürgerinnen und Bürger gegen den Entscheid teilweise gut.

An der Bürgergemeindeversammlung vom 21. Dezember 2019 seien weder sachliche noch qualifizierte Gründe ins Feld geführt worden, die für eine Ablehnung des Einbürgerungsgesuches gesprochen hätten, teilte die Baselbieter Regierung am Donnerstag mit. «H.» hätte eingebürgert werden müssen, zumal alle Voraussetzungen erfüllt gewesen seien.

Gemäss Mitteilung der Baselbieter Regierung waren die Vorbereitung und die Durchführung der Bürgergemeindeversammlung mangelhaft. Deshalb wird eine Stimmrechtsbeschwerde gegen den Entscheid der Bürgergemeindeversammlung teilweise gutgeheissen.

Weil die Regierung diverse Verstösse der Bürgergemeinde Bubendorf gegen verschiedene gesetzliche Bestimmungen festgestellt hat, hebt sie den Nichteinbürgerungs-Entscheid auf. Die Bürgergemeinde Bubendorf werde angewiesen, «H.» das Bürgerrecht der Gemeinde Bubendorf umgehend zu erteilen, heisst es weiter im Communiqué. Diese Anweisung an die Bürgergemeinde Bubendorf sei nicht anfechtbar.

Der Fall sorgte Ende Dezember 2019 für Aufsehen, als die «Basellandschaftliche Zeitung» berichtete, dass einem gebürtigen Kosovaren in Bubendorf zum zweiten Mal das Schweizer Bürgerrecht verweigert worden war.

Gemäss Mitteilung hat der Bürgerrat von Bubendorf das Einbürgerungsgesuch von «H.» ursprünglich 2019 mit Antrag auf Annahme an die Bürgergemeindeversammlung weitergeleitet. Dies, nachdem das Kantonsgericht 2018 eine Beschwerde gegen einen ersten negativen Einbürgerungsentscheid von «H.» zur erneuten Abstimmung an die Bürgergemeinde zurückgewiesen hatte. Auch die Baselbieter Sicherheitsdirektion habe sich fundiert mit dem Einbürgerungsgesuch von «H.» befasst und habe damals dem Antrag des Bürgerrates Bubendorf zugestimmt, heisst es weiter.

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