Coronavirus – AargauCovid-Testzentren im Aargau unterstehen einer Betriebsbewilligung
ga, sda
15.10.2021 - 11:23
Im Kanton Aargau müssen Betreiber eines Testzentrums bei den Kantonsbehörden eine Betriebsbewilligung beantragen. Davon betroffen sind insbesondere Betreiber ohne Geschäftssitz im Kanton oder solche, die das Testzentrum ausserhalb ihrer Geschäftsräume betreiben.
15.10.2021 - 11:23
SDA
Im Aargau bedürfe es zur Durchführung von Sars-CoV-2-Schnelltests zur Fachanwendung ausserhalb von bewilligten Laboratorien oder Arztpraxen, Apotheken, Spitälern, Alters- und Pflegeheimen und sozialmedizinischen Institutionen sowie Organisationen der Krankenpflege eine Betriebsbewilligung. Das teilte das Departement Gesund und Soziales (DGS) am Freitag mit.
Die Betriebsbewilligung ist an zahlreiche Auflagen geknüpft. Notwendig ist eine fachverantwortliche Person wie Arzt oder Apotheker mit einer Berufsausübungsbewilligung im Aargau oder ein Inhaber einer Betriebsbewilligung für ein medizinisches Laboratorium im Kanton.
Fachleute müssen vor Ort sein
Diese fachverantwortliche Person muss mindestens täglich physisch im Testzentrum anwesend sein und ist verantwortlich für die Einhaltung der Anforderungen. Mindestens eine Person mit medizinischer oder paramedizinischer Ausbildung muss die Tests vor Ort ständig überwachen. Das DGS will die Bewilligung innerhalb von 20 Tagen erteilen.
Lizenzen zum Ausstellen von Covid-Zertifikaten erteilt nur das Bundesamt für Informatik (BIT). Die Lizenz muss ebenfalls beim Kanton beantragt werden. Er prüft, ob es sich bei der beantragenden Stelle um eine berechtigte Institution handelt.
11 Mängel bei 111 Kontrollen festgestellt
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