Coronavirus – Basel-Stadt Covid-Zertifikat in Basel-Stadt für Geimpfte ab dem 21. Juni

yedu, sda

15.6.2021 - 14:01

Das Covid-Zertifikat soll ab dem 21. Juni im Kanton Basel-Stadt an zweimalig Geimpfte ausgestellt werden.
Das Covid-Zertifikat soll ab dem 21. Juni im Kanton Basel-Stadt an zweimalig Geimpfte ausgestellt werden.
Keystone

Ab dem 21. Juni sollen doppelt geimpfte Personen per SMS ein Covid-Zertifikat beantragen können. Wie lange es dauert, bis die Zertifikate ausgestellt werden, ist aber unklar. Dies teilte das Basler Gesundheitsdepartement am Dienstag mit.

Keystone-SDA, yedu, sda

Wer nach dem 21. Juni 2021 geimpft wird, erhält das Zertifikat per E-Mail als PDF oder auf Wunsch direkt vor Ort im Impfzentrum ausgestellt. Geimpfte ohne Mobiltelefon erhalten einen Brief mit einem Link auf das Online-Formular, mit welchem das Zertifikat beantragt werden kann. Wer keinen Internetanschluss hat, soll sich telefonisch beim Impfzentrum melden.

Für negativ Getestete ist ab Ende Juni eine Auslieferung des Zertifikats nach einem negativen PCR-Testergebnis direkt durch das Labor beziehungsweise nach einem Antigen-Schnelltest-Ergebnis durch die Teststelle geplant. Das Covid-Zertifikat wird nicht ausgestellt bei Selbsttests und Antikörpertests.

Bereits Genesene können seit Montag beim Bundesamt für Gesundheit online ein Zertifikat für die Zustellung per Post beantragen. Die Bearbeitung könne in der Anfangsphase einige Zeit in Anspruch nehmen, heisst es weiter n der Mitteilung.

Kein Zertifikat erhalten allerdings Personen mit einem positiven Antigen-Schnelltest. Diesen Personen empfiehlt das Gesundheitsdepartement, sich ab vier Wochen nach durchgemachter Erkrankung einmalig gegen Covid-19 impfen zu lassen und dabei ein Zertifikat zu beantragen.

Personen, welche aktuell an Covid-10 erkrankt sind oder künftig noch mit dem Coronavirus infiziert werden, erhalten das Zertifikat direkt durch das Contact Tracing Basel ausgestellt.

Für Grossveranstaltungen und Reisen

Am Freitag hatte der Bundesrat Vorschläge zur Nutzung des Zertifikats in Konsultation gegeben. Vorgeschrieben würde dieses in Discos und an Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Teilnehmern. In Kultur- und Freizeiteinrichtungen und in der Gastronomie könnte das Zertifikat freiwillig genutzt werden. Auch soll Zertifikat ab Anfang Juli 2021 mit dem Zertifikat der EU kompatibel sein.

Nicht erlaubt sei es dagegen, das Zertifikat im öffentlichen Verkehr und auch in Läden zu verlangen. Auch an privaten Veranstaltungen soll es nicht eingesetzt werden dürfen. Am 23. Juni wird über die Regelung entschieden, die ab dem 28. Juni gelten soll.