WohnpolitikDas Wichtigste zu «Basel baut Zukunft» und zum Gegenvorschlag
scmi, sda
30.6.2023 - 16:25
Der Basler Regierungsrat hat am Freitag einen Gegenvorschlag zur Volksinitiative «Basel baut Zukunft» präsentiert. Beides muss noch durch die Bau- und Raumplanungskommission und anschliessend in den Grossen Rat. Sowohl das Initiativkomitee wie auch die Investoren haben sich zur Regierungsvorlage geäussert. Das Wichtigste in Kürze:
Keystone-SDA, scmi, sda
30.06.2023, 16:25
SDA
Was will die Initiative «Basel baut Zukunft»?
Die im Jahr 2020 eingereichte Volksinitiative verlangt, dass die Kantonsverfassung mit einem zusätzlichen Paragraphen zu den Transformationsarealen versehen wird. Dabei sollen Vorgaben bei einer Umzonung ehemaliger Industrieareale in Wohngebiete gemacht werden: Mindestens 50 Prozent der nutzbaren Bruttogeschossfläche pro Bebauungsplan müssen gemeinnützig im Sinne des Wohnraumförderungsgesetzes dauerhaft in Kostenmiete vermietet werden. Dies bedeutet, dass unabhängig von der Marktsituation nur die tatsächlichen Kosten verrechnet werden dürfen.
Was will der Gegenvorschlag der Regierung?
Der Regierungsrat schlägt vor, dass mindestens 33 Prozent der Wohnfläche gemeinnützig in Kostenmiete vermietet werden müssen. Im Gegensatz zur Inititiative will er dies nicht auf Verfassungs-, sondern auf Gesetzesebene verankern. Der Gegenvorschlag bezieht sich zudem auf den Wohnanteil der Areale und nicht wie die Initiative auf Bruttogeschossflächen. Wie die Initiative fordert auch der Gegenvorschlag das Kostenmietprinzip und den gemeinnützigen Wohnbau bei einem erheblichen, wenn auch geringeren Teil des Wohnraums auf Transformationsarealen. Kostenanteile, die beim Baubegehren über die Anlagekostenlimite hinausgehen, können nicht auf die Mietparteien überwälzt werden.
Dabei sollen aber auch Vermietungskriterien eingehalten werden. So sind Mieterinnen und Mieter mit geringem Einkommen und Vermögen angemessen zu berücksichtigen, es soll keine Nutzung als Zweitwohnung geben und bei Mietantritt darf der Wohnraum höchstens ein Zimmer mehr als Bewohnende aufweisen.
Zudem hält der vorgeschlagene Gesetzestext fest, dass die Verpflichtung, mindestens einen Drittel der fürs Wohnen geplanten Fläche dauerhaft gemeinnützig zu vermieten, ab einer Grundstücksfläche von mehr als 15'000 Quadratmeter gilt. Kleine Parzellen sind also nicht davon betroffen.
Was sagt die Christoph Merian Stiftung?
Die Christoph Merian Stiftung (CMS) möchte zusammen mit der Migros und dem Kanton mit der Arealentwicklung «Dreispitz Nord» einen neuen Stadtteil mit rund 800 Wohnungen schaffen. Die CMS begrüsst den Gegenvorschlag der Regierung. Eine Annahme bedeute, dass die Stiftung ihre Tranformationsareale im Dreispitz und vor allem das Projekt Dreispitz Nord weiterverfolgen könne, vorausgesetzt, die wirtschaftliche Tragfähigkeit sei gegeben, schreibt CMS auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.
Die Beschränkung der Regel auf Areale ab 15'000 Quadratmeter entspricht gemäss Regierung einem Wunsch der CMS. Der Stiftung sei es wichtig, dass für die kleinen Areale nicht die gleich hohen Auflagen gelten wie für die ganz grossen, sonst sei es schwierig, Wohnen und Gewerbe sinnvoll zu kombinieren, schreibt die CMS
Was sagen die Investoren des Klybeck-Areals?
Die Investorin Rhystadt AG entwickelt zusammen mit Swiss Life und dem Kanton das Stadtquartier Klybeck Plus. Auf dem 30 Hektaren grossen ehemaligen Industrieareal sollen 8500 Menschen wohnen, wie das letztes Jahr präsentierte Leitbild aufzeigt.
Die Investorin Swiss Life begrüsst den Gegenvorschlag. Er biete die Grundlage, um die Anliegen von Initianten und Grundeigentümern gleichermassen zu berücksichtigen. Swiss Life habe sich zudem immer dazu bekannt, dass sie die Vorgabe von einem Drittel realistisch und zielführend finde, schreibt der Versicherungskonzern auf Anfrage.
Auch die Rhystadt AG sieht im Gegenvorschlag Potenzial für einen tragfähigen Kompromiss. Nicht zufrieden ist das Unternehmen jedoch damit, dass der regierungsrätliche Vorschlag nicht explizit festhalte, dass gemeinnützige Wohnungsbau in Kostenmiete auch privaten Bauträgern ermöglicht werde. Auch sei der Gegenvorschlag bei der Umsetzung des gemeinnützigen Wohnraums «zu rigide». Daher hoffe Rhystadt AG auf Nachbesserungen im Parlament, wie es in einer Medienmitteilung heisst.
Was sagt das Initiativkomitee?
Das Komitee will erst dann über einen allfälligen Rückzug der Initiative entscheiden, wenn diese im Grossen Rat behandelt wird. Der Gegenvorschlag gehe «in die richtige Richtung», heisst es in einem Communiqué. Den Anteil von 33 Prozent gemeinnützige Wohnfläche akzeptieren die Initiantinnen und Initianten im Sinne eines Kompromisses.
Sie fordern aber auch Nachbesserungen. Nicht einverstanden ist das Komitee etwa mit der Beschränkung auf Areale ab 15'000 Quadratmeter. «Das ist eine massive Einschränkung des Wirkungsgrades der Initiative», schreibt das Komitee.
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