Pflegekosten Der Aargauer Regierungsrat erhöht die Normkosten in der Pflege

roch, sda

29.9.2023 - 11:58

Mit einem neuen Tarif für spezialisierte Palliative Care will die Aargauer Regierung die Leistungen von Sterbehospizen und anderen spezialisierten Einrichtungen besser abgelten können. (Symbolbild)
Mit einem neuen Tarif für spezialisierte Palliative Care will die Aargauer Regierung die Leistungen von Sterbehospizen und anderen spezialisierten Einrichtungen besser abgelten können. (Symbolbild)
Keystone

Die Normkosten für die Pflegeleistungen von Spitälern und Heimen sowie der Pflege zu Hause werden im kommenden Jahr erhöht. Mit der Palliative Care wird zudem ein drittes spezialisiertes Angebot in stationären Pflegeeinrichtungen geschaffen, wie die Aargauer Staatskanzlei am Freitag mitteilte.

Keystone-SDA, roch, sda

Der Regierungsrat habe entschieden, den Leistungserbringern eine Lohnkostenteuerung von 2,3 Prozent sowie eine Sachkostenteuerung 2,6 Prozent zu gewähren, schreibt die Staatskanzlei. Diese Anpassung sei mit einer Änderung der Anhänge der kantonalen Pflegeverordnung (PflV) verbunden.

Vorangegangen seien Gespräche des Departements Gesundheit und Soziales (DGS) mit der Gemeindeammänner-Vereinigung sowie dem Verband Aargauer Spitäler, Kliniken, Pflegeinstitutionen und Spitex-Organisationen (vaka). Die Pflegeheime sowie die Spitex-Organisationen seien besonders stark vom Fachkräftemangel und der Frage konkurrenzfähiger Löhne betroffen, schreibt die Staatskanzlei.

Neuer Tarif für spezialisierte Palliative Care

Neben der Schwerstpflege und der Gerontopsychiatrie soll ab 1. Januar 2024 als drittes spezialisiertes Angebot in stationären Pflegeeinrichtungen die Palliative Care eingeführt werden. Die gängigen Bedarfsermittlungssysteme in Pflegeheimen könnten den zusätzlichen Aufwand für die Pflege unheilbar Kranker kurz vor ihrem Tod nicht adäquat abbilden.

Mit zusätzlichen Beiträgen sollen beispielsweise der erhöhte Betreuungsaufwand und die grossen Auslastungsschwankungen abgegolten werden.

Neuer Leistungskatalog

Eine weitere Änderung der Pflegeverordnung betrifft den Leistungskatalog. Anstelle der bisherigen Instrumente soll neu der BESA Leistungskatalog 2020 eingeführt werden.