Der Grosse Rat will die Dividendenbesteuerung im Kanton Basel-Stadt trotz Corona-Krise um 20 Prozent senken und hat am Mittwochabend eine entsprechende Motion der FDP an die Regierung zur Umsetzung überwiesen. Die SP will das Referendum dagegen ergreifen.
Die Motion eines FDP-Grossrats verlangt ab Steuerjahr 2020 eine Dividendenbesteuerung im Kanton Basel-Stadt in der Höhe von 60 Prozent – 20 Prozent weniger als derzeit vorgesehen.
SP, Grünes Bündnis und Finanzdirektorin Tanja Soland (SP) sprachen sich gegen die Überweisung der Motion aus. Eine Umsetzung würde Mindereinnahmen von jährlich 23 Millionen Franken zur Folge haben, sagte Soland. In der derzeitige Corona-Krise habe diese Motion keinen Platz und bereits im nächsten Jahr müssten Leistungen abgebaut werden.
Immer wieder betonte die Ratslinke, dass die Bürgerlichen mit einer Überweisung der Motion einen Volksentscheid ignorieren würden. Erst im Februar 2019 hatte die Basler Stimmbevölkerung die kantonale Steuervorlage zur SV 17 mit einem Ja-Anteil von 78,78 Prozent angenommen. Teil der Vorlage war die Erhöhung der Dividendenbesteuerung von 50 auf 80 Prozent.
Der Grosse Rat überwies die Motion mit 51 zu 45 Stimmen. Die SP kündigte noch während der Debatte an, das Referendum dagegen ergreifen zu wollen.
Weitere FDP-Motion überwiesen
Ebenso überwies der Grosse Rat in seiner Nachtsitzung am Mittwoch die FDP-Motion «Bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf «der Regierung zur Umsetzung. Die Motion verlangt, den heutigen Kinderdrittbetreuungskostenabzug bei den kantonalen Steuern von 10‘000 Franken auf neu maximal 25‘000 Franken pro Kind und Jahr zu erhöhen.
Gemäss der Regierung führt dies schätzungsweise zu Steuermindereinnahmen von rund 6 Millionen Franken pro Jahr. Finanzdirektorin Tanja Soland schlug als Kompromiss einen Abzug von 15'000 Franken pro Kind und die Überweisung als Anzug vor. Die Bürgerlichen setzten sich aber mit 49 zu 45 Stimmen durch und das Anliegen wurde als Motion überwiesen.
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