Nordschweiz Ein Jahr Bettelverbot: Basler Polizei verteilt über 300 Bussen

yedu, sda

31.8.2022 - 16:22

Das Betteln ist in Basel-Stadt seit dem 1. September 2021 nur noch eingeschränkt erlaubt. Bisher verteilte die Polizei über 300 Bussen. (Symbolbild)
Das Betteln ist in Basel-Stadt seit dem 1. September 2021 nur noch eingeschränkt erlaubt. Bisher verteilte die Polizei über 300 Bussen. (Symbolbild)
Keystone

Die Kantonspolizei Basel-Stadt hat im ersten Jahr nach Inkrafttreten des neuen Bettelverbots insgesamt 314 Bussen ausgestellt. Die meisten Bussen bleiben unbezahlt. Die Zahl der Bettelnden ging gemäss Polizeiangaben zurück.

Keystone-SDA, yedu, sda

Im Kanton Basel-Stadt ist das Betteln seit einem Jahr stark eingeschränkt. Geahndet werden kann es mit Bussen von 50 bis 100 Franken.

Seit dem 1. September 2021 hat die Kantonspolizei Basel-Stadt insgesamt 314 Bussen verteilt, wie Polizeisprecher Stefan Schmitt gegenüber Nachrichtenagentur Keystone-SDA sagt.

Die Behörden sind mit der bisherigen Bilanz zufrieden: Die Gesetzesanpassung habe zu einer Verbesserung der Situation beigetragen und auch die Anzahl der Bettlerinnen und Bettler sei «deutlich» zurückgegangen.

Situation gemäss Polizei «zufriedenstellend»

«Die Bettelei ist ein vielschichtiges Thema, welches aus diversen Blickwinkeln betrachtet werden muss. Die aktuelle Situation ist aus Sicht der Kantonspolizei Basel-Stadt zufriedenstellend», sagt Schmitt.

Die Anzahl Bettelnden ist gemäss Polizeiangaben seit September 2021 stabil und liegt bei 60 bis 70 Personen. In den Sommerferien sind es ungefähr 50 Personen. Vor der neuen Regelung waren in Basel täglich über 100 Bettlerinnen und Bettler unterwegs.

Nur in seltenen Fällen zahlen die Bettlerinnen und Bettler die Busse. Laut Schmitt haben rund 90 Prozent der Ordnungsbussen eine Überweisung an die Staatsanwaltschaft zur Folge.

Beschwerde beim Bundesgericht hängig

Das Betteln in «aufdringlicher oder aggressiver Art und Weise» wird seit dem 1. September 2021 mit einer Busse 100 Franken bestraft. Für das Betteln an neuralgischen und besonders sensiblen Örtlichkeiten gibt es eine Busse von 50 Franken.

Das betrifft unter anderem in einem Umkreis von fünf Metern Ein- und Ausgänge von Bahnhöfen sowie von Einkaufsläden, Banken, Poststellen, Restaurants, Kulturinstitutionen, öffentlichen Gebäuden und die Umgebung von ÖV-Haltestellen sowie von Spielplätzen.

Der Grosse Rat hatte sich im Juni 2021 für scharfe gesetzliche Einschränkungen des Bettelns ausgesprochen. Auf eine Wiedereinführung der 2019 aufgehobenen pauschalen Bettelverbots, wie das der Grosse Rat eingefordert hatte, konnte die Regierung wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) gegen ein generelles Verbot im Kanton Genf nicht eingehen.

Die Gruppierung Demokratische Juristinnen und Juristen Basel will einzelne Bestimmungen des neuen Bettelverbots wieder aufheben lassen – sie hat beim Bundesgericht eine Beschwerde gegen den Kanton eingereicht. Die Beschwerde richtet sich gegen die Bestimmungen des Übertretungsstrafgesetzes, die gegen das Bundes- und Völkerrecht sowie gegen das kantonale Verfassungsrecht verstossen würde. Die Beschwerde ist noch hängig.