Stadtentwicklung Einfluss der Basler Stadtbildkommission soll eingeschränkt werden

SDA

28.11.2019 - 11:48

Der Basler Stadtbildkommission soll die faktische Funktion einer Oberbaubehörde entzogen werden und nur noch in bestimmten Fällen verbindliche Entscheide fällen. Dies fordert die Bau- und Raumplanungskommission des Grossen Rats in einer Motion, die ein altes Begehren eines ihrer Mitglieder aufnimmt.

Das Aufgabenspektrum und vor allem die Entscheidungsspielraum der Stadtbildkommission ist in Basel schon seit Jahren ein Politikum. Als Gremium mit einem Fachsekretariat hat sie Auswirkungen von Bauvorhaben und Reklamegesuche auf ihre Auswirkungen auf das Stadtbild zu beurteilen. Umstritten ist, dass die Entscheide der Kommission für die Baubewilligungsbehörden verbindlich sind. Damit hat das Fachgremium faktisch die Funktion einer Oberbaubehörde.

Dieser Umstand wurde 2014 in einer auch von vielen bürgerlichen Grossräten mitunterzeichneten SP-Motion kritisiert. Der Vorstoss forderte, die verbindliche Zuständigkeit der Stadtbildkommission auf Bauten in der sogenannten Schonzone und auf Baubegehren von «grosser Tragweite oder grundsätzlicher Natur für das Stadtbild» einzugrenzen.

Die Motion beschäftigt Regierung und Parlament bis heute. Nachdem die abschliessende Behandlung mehrmals verschoben wurde, musste sich nun auch Bau- und Raumplanungskommission (BRK) des Grossen Rats mit dem Thema befassen. Diese hat eine Subkommission eingesetzt mit dem ursprünglichen Motionär als deren Präsident.

Alte Motion wieder aufgetischt

Die Folge ist, dass die BRK nun selber eine Motion eingereicht hat, die dem Vorstoss aus dem Jahr 2014 mehr oder weniger entspricht. Allerdings fiel dieser Entscheid mit sechs zu vier Stimmen bei zwei Enthaltungen relativ knapp aus.

Da die Kompetenzen der Stadtbildkommission nur auf Verordnungsebene geregelt sind, muss die BRK hierbei einen Umweg einschlagen. Denn der Grosse Rat hat als gesetzgebende Instanz keine rechtliche Befugnis, auf Verordnungsebene Eingriffe vorzunehmen. Also muss die Motion den Regierungsrat erneut auffordern, die Bau- und Planungsverordnung entsprechend zu revidieren.

Die Regierung wiederum hat sich wiederholt gegen eine einschneidende Revision gesperrt. Sie beruft sich dabei auf eine Vernehmlassung aus den Jahr 2017. Eine «überwiegende Mehrheit» der Teilnehmenden habe sich gegen eine Beschneidung der Entscheidungsbefugnis der Stadtbildkommission ausgesprochen. Aus diesem Grund und weil die Stadtbildkommission in mehreren Punkten bereits reorganisiert worden ist, wollte die Regierung am Status Quo festhalten.

Die Subkommission der BRK äussert sich in ihrem Bericht zwar positiv zur Reorganisation, die der Kommission unter anderem die Entscheide über vorübergehende Bauten für die Dauer von bis acht Monaten pro Jahr entzieht. Sie bleibt aber bei der Auffassung, dass nicht die Stadtbildkommission, sondern das Bau- und Gastgewerbeinspektorat (BGI) Leitbehörde bei Bauverfahren sein soll.

900 Baubegehren pro Jahr

Die Kommission soll also nur noch bei Baubegehren in der Schonzone oder in Fällen «von grosser Tragweite oder von grundsätzlicher Bedeutung» verbindlich entscheiden können. Als neue Leitbehörde müsste das BGI entscheiden, wann von «grosser Tragweite» oder «grundsätzlicher Natur» die Rede sein soll.

Die Stadtbildkommission und ihr Fachsekretariat beurteilen pro Jahr rund 900 Baubegehren. Rund 80 Prozent werden direkt gutgeheissen, bei knapp 20 Prozent werden Überarbeitungen des Begehrens verlangt. Rund 1,5 Prozent der Gesuche werden abgelehnt. Bei den strittigen Fällen, die an die Baurekurskommission und an die Gerichte weitergezogen werden. handelt es sich «schwergewichtig» um Reklamegesuche.

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