Landrat BL Einsatz am Eritrea-Fest in Grellingen BL kostete 185'000 Franken

scmi, sda

14.12.2023 - 14:29

Der eritreische Staatspräsident Isayas Afewerki (links). (Archivbild)
Der eritreische Staatspräsident Isayas Afewerki (links). (Archivbild)
Keystone

Der Polizei-Einsatz bei einer umstrittenen regimetreuen Eritrea-Veranstaltung in Grellingen BL vom letzten Samstag hat 185'000 Franken gekostet. Ein Verbot der Veranstaltungen wäre nicht verhältnismässig gewesen, wie die Baselbieter Regierung am Donnerstag in einer Interpellationsantwort und in der Fragestunde mitteilte.

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«Wir haben eine Rechtsgrundlage, um eine solche Veranstaltung verbieten zu können und werden Lehre daraus ziehen», räumte Sicherheitsdirektorin Kathrin Schweizer (SP) ein.

Nach einer Güterabwägung entschied sich die Polizei am Samstag anders. Als Privatanlass in privaten Räumen benötigte das Festival keine Bewilligung, wie es in der schriftlichen Antwort der Regierung heisst. Die Veranstalter wendeten sich aber im Vorfeld an die Kantonspolizei – aus Angst, dass der Anlass von Gegnern gestört werden könnte. Die Polizei entschied sich, «angesichts des beidseitigen Aggressionspotenzials», Massnahmen gemäss Polizeigesetz zu prüfen.

Eine Veranstaltung kann demzufolge verboten oder mit Auflagen versehen werden, wenn erhebliche Sicherheitsprobleme zu erwarten sind, die mit normalen polizeilichen Mitteln nicht zu bewältigen sind, und wenn «Gefahr für Leib und Leben» droht.

Verbot gemäss Regierung nicht verfassungskonform

Nach Auseinandersetzungen zwischen verfeindeten eritreischen Gruppen in letzter Zeit, etwa in Opfikon ZH, beurteilte der Einsatzleiter die Voraussetzungen für Massnahmen als erfüllt. Aufgrund der verfassungsmässig garantierten Versammlungs- und Meinungsäusserungsfreiheit kam er jedoch zum Schluss, dass ein Verbot zu weit ginge.

«Die Polizei darf nicht einfach Veranstaltungen zur Ausübung von Grundrechten verbieten, wenn eine aggressive Gegenseite mit Angriffen droht, denn dann stünde es in der Macht der Gegenseite zu bestimmen, ob ein Anlass stattfinden kann oder nicht», schreibt die Regierung.

Vertretbar seien aber Auflagen gewesen, die von den Veranstaltern akzeptiert wurden. Diese hätten gewährleistet, dass von den Veranstaltern keine Gewalt ausging, heisst es weiter. Als die Lage jedoch zu eskalieren drohte, habe die Polizei angeordnet, den Anlass vorzeitig abzubrechen. Eine Gefährdung der Bevölkerung habe nicht bestanden.

Veranstalter kann nicht zur Kasse gebeten werden

Die Kosten des Polizeieinsatzes könnten den Veranstaltern nicht in Rechnung gestellt werden. Dies sei bei Versammlungen zur Ausübung von Grundrechten gemäss Polizeigesetz nicht möglich, heisst es in einer Antwort auf eine Frage von Peter Riebli (SVP).

Am 9. Dezember versuchten mehrere Hundert Gegner des autoritären Regimes von Isayas Afewerki, den Anlass in Grellingen zu stören. Die Polizei kontrollierte dabei rund 120 Personen. «Womit wir nicht gerechnet haben: wie schnell die Oppositionellen auftauchten», sagte Schweizer. Gerade mal zwei Stunden vor dem Anlass hätten die Regimegegner erfahren, wo das Festival stattfindet. Der Anlass sei aber nicht mit Opfikon vergleichbar – es habe weder Verletzte noch Sachbeschädigungen gegeben.