Die meisten kontrollieren Unternehmen im Kanton Aargau haben im vergangenen Jahr die Lohn- und Arbeitsbedingungen eingehalten. Dennoch deckten die regelmässigen Kontrollen einige Gesetzesverstösse auf, die sowohl mit Verwaltungssanktionen als auch strafrechtlich geahndet wurden.
Letztes Jahr sprach das Amt für Migration und Integration 29 Verwaltungsbussen und 152 Mahnungen wegen Meldepflichtverstössen aus. 2017 waren es 34 Verwaltungsbussen und 290 Mahnungen gewesen. Dazu kamen 82 Verwaltungsbussen wegen Verstössen gegen Lohn- und Arbeitsbedingungen, gegenüber 100 im Jahr davor.
Mit 2766 Personenkontrollen in 679 Betrieben erfüllte der Kanton Aargau im vergangenen Jahr die mit dem Bund vereinbarten Kontrollvorgaben. Bei 252 ausländischen Entsendebetrieben wurden 944 Arbeitnehmende überprüft, wie das aargauische Departement Volkswirtschaft und Inneres am Mittwoch mitteilte.
Bei 25 dieser Entsendebetriebe wurde ein schriftliches Verständigungsverfahren wegen zu tiefen Löhnen durchgeführt. Alle Verfahren konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Die betroffenen Unternehmen konnten die geforderten Nachzahlungen an die Arbeitnehmenden für deren Arbeitseinsatz im Kanton Aargau nachweisen.
In den für 2018 festgelegten Fokusbranchen Detailhandel Textil und Schuhe, Chauffeure Reisebus, Kindertagesstätten und Nageldesign-Studios wurden flächendeckende Lohnerhebungen durchgeführt. Als weitere Fokusbranchen wurden 5 Betriebe des Retourengeschäfts im Online-Versandhandel sowie 62 Anstellungsverhältnisse in der Hauswirtschaft überprüft.
Vereinzelte Verstösse gegen den verbindlichen Mindestlohn gemäss dem Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft führten zu zwei Ermahnungen. Acht Unternehmen bzw. Filialstandorte von Fokusbranchen fielen mit mehreren unter der Orts- und Branchenüblichkeit liegenden Löhnen besonders auf.
Mit diesen Betrieben wurden Verständigungsverfahren durchgeführt. Zwei davon konnten erfolgreich abgeschlossen werden, 6 scheiterten, eines davon mit Firmenkonkurs.
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