Wohnen Entscheide der Basler Wohnschutzkommission nun online abrufbar

yedu, sda

8.2.2024 - 12:23

Die Wohnschutzkommission besteht erst seit dem Inkrafttreten des revidierten Wohnraumfördergesetzes. Dies erfolgte nach der Annahme der Volksinitiative "Ja zum echten Wohnschutz" im November 2021. Auf dem Bild sind Mehrfamilienhäuser im Lehenmatt-Quartier in Basel zu sehen.
Die Wohnschutzkommission besteht erst seit dem Inkrafttreten des revidierten Wohnraumfördergesetzes. Dies erfolgte nach der Annahme der Volksinitiative "Ja zum echten Wohnschutz" im November 2021. Auf dem Bild sind Mehrfamilienhäuser im Lehenmatt-Quartier in Basel zu sehen.
Keystone

Die neu geschaffene Basler Wohnschutzkommission macht ihre Arbeit sichtbar. Ab sofort publiziert sie Musterbeispiele der von ihr erlassenen Verfügungen. Transparenz und Rechtssicherheit würden somit erhöht, teilte die Wohnschutzkommission am Donnerstag mit.

Keystone-SDA, yedu, sda

Konkret würden rechtskräftige Verfügungen von «beispielhaftem Charakter» auf www.wohnraumschutz.bs.ch/praxis.html veröffentlicht – also Verfügungen, mit welchen eine sich wiederholt stellende Rechtsfrage beantwortet werde. Die Namen aller beteiligten Personen und Adressen werden anonymisiert.

Zudem hat die Wohnschutzkommission gemäss Communiqué das Merkblatt für vereinfachte Bewilligungsverfahren angepasst respektive verkürzt. Das Formular könne durch die Gesuchstellenden nun einfacher erstellt und mit wenigen eigenen Beilagen eingereicht werden. Der Abbau von Bürokratie sei ein erklärtes Ziel der Wohnschutzkommission, heisst es weiter.

Festlegung von maximalen Mietzinsaufschlägen

Die Kommission besteht erst seit dem Inkrafttreten des revidierten Wohnraumfördergesetzes und der dazugehörigen Verordnung am 28. Mai 2022. Dies erfolgte nach der Annahme der Volksinitiative «Ja zum echten Wohnschutz» im November 2021. Anliegen der Initiative des Mieterverbandes war, den Schutz der Wohnbevölkerung vor Kündigungen und Mietzinserhöhungen zu verbessern.

Bei Sanierungen, Renovationen und Umbauten muss demgemäss die Bauherrschaft ein Gesuch bei der Kommission einreichen. Diese legt die maximalen Mietzinsaufschläge fest. Dasselbe gilt für die Nettomietzinsen in Ersatzneubauten nach Abbrüchen.

Die Kommission ist paritätisch zusammengesetzt. Sie besteht aus drei Vertretungen der Mieterseite, drei von der Vermieterseite sowie drei Präsidien. Die Präsidien müssen unparteiisch und unabhängig sein. Eine weitere Aufgabe der Wohnschutzkommission sind Mietzinskontrollen.

https://www.wohnraumschutz.bs.ch/praxis.html