Im Aargau sind bislang zehn Millionen Franken im Rahmen des kantonalen Massnahmenpakets Wirtschaft als Ergänzung zur Bundeshilfe an Unternehmen ausgerichtet worden. Die Aargauer Banken gewährten gleichzeitig rund 870 Millionen Franken Kredite mit Bundesbürgschaften.
Für das kantonale Massnahmenpaket zur Unterstützung der Aargauer Wirtschaft beantragte der Regierungsrat beim Grossen Rat einen Verpflichtungskredit von 300 Millionen Franken. Die zuständige Parlamentskommission ermächtigte den Regierungsrat, 150 Millionen Franken freizugeben.
Bis am vergangenen Freitag wurden rund 520 Gesuche für Unterstützung aus diesem Massnahmenpaket bearbeitet. Davon wurden 422 Gesuche im Gesamtumfang von 10 Millionen Franken bewilligt, wie die Staatskanzlei Aargau am Montag mitteilte.
Das kantonale Programm sollen die Bundeshilfe ergänzen und stärken. Die Koordination und Abstimmung mit dem Hilfsprogramm des Bundes sei für den Regierungsrat sehr wichtig, wird Landammann und Finanzdirektor Markus Dieth (CVP) in der Medienmitteilung zitiert.
«Wir setzen mit dem kantonalen Massnahmenpaket Steuergelder ein, die eine möglichst grosse Wirkung zugunsten der Wirtschaft, zugunsten der Aargauerinnen und Aargauer erzielen sollen. Es darf deshalb keine Doppelspurigkeiten geben», hält Dieth fest.
Das kantonale Massnahmenpaket umfasst drei Hauptmassnahmen: Sofortzahlungen für Selbständigerwerbende und Mikrounternehmen mit bis zu zehn Mitarbeitenden. Hinzu kommen Kreditausfallgarantien für kleinere und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Mitarbeitenden sowie Härtefall-Leistungen für Unternehmen, für die eine höhere Direktzahlung oder eine weitergehende KMU-Kreditausfallgarantie erforderlich ist.
Bürgschaften werden nicht ausgeschöpft
Der Regierungsrat passte die Berechtigungskriterien an. Neu können Unternehmen in Ergänzung zur Bundeshilfe kantonale Unterstützung beantragen, wenn sie die verfügbaren Bundeskreditbürgschaften mindestens zu 50 Prozent beansprucht haben. Bisher lag die Grenze bei 100 Prozent.
«Die Erfahrungen haben gezeigt, dass viele kleinere und mittelgrosse Aargauer Unternehmen fürs Erste die COVID-19-Bankbürgschaften des Bundes nicht voll ausgeschöpft hatten», erläutert Volkswirtschaftsdirektor Urs Hofmann (SP). Die Unternehmen nähmen fälschlicherweise an, später eine Aufstockung beantragen zu können. Mit der neuen 50-Prozent-Regelung könnten sie nun kantonale Massnahmen beantragen, um ihren zusätzlichen Liquiditätsbedarf abzudecken.
Hilfe für Startup-Unternehmen
Der Kanton Aargau beteiligt sich nun auch am Unterstützungsprogramm des Bundes für die von der Coronavirus-Pandemie betroffenen Startup-Unternehmen. Sie können Kredite beantragen, für die der Bund (65 Prozent) und der Kanton (35 Prozent) gemeinsam bürgen. Dieses Programm läuft bis Ende August.
Das Amt für Arbeit und Wirtschaft (AWA) rechnet in den kommenden Monaten mit einem Höchststand von 12'000 Gesuchen für Kurzarbeit beziehungsweise Auszahlungen von insgesamt 1,2 Milliarden Franken an Unternehmen im Kanton.
Bei der SVA Aargau sind bis Anfang Mai im Rahmen der Erwerbsersatzordnung rund 9200 Anmeldungen für Entschädigungen im Zusammenhang mit der Coronavirus-Pandemie eingegangen. Rund 80 Prozent davon von Selbständigerwerbenden. Bisher wurden 7700 Gesuche bearbeitet und 12,5 Millionen Franken ausbezahlt. Die SVA Aargau geht von Zahlungen von bis zu 50 Millionen Franken aus, wie die Staatskanzlei festhält.
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