Tötungsdelikt Es war Notwehr: Tätverdächtiger von Wettingen wird nicht angeklagt

ga, sda

8.12.2023 - 11:28

In einem Mehrfamilienhaus in Wettingen AG fand die Kantonspolizei im November 2022 einen toten Mann und einen Schwerverletzten. Der tatverdächtige Schwerverletzte wird nicht angeklagt: Er handelte laut Staatsanwaltschaft aus Notwehr. (Symbolbild)
In einem Mehrfamilienhaus in Wettingen AG fand die Kantonspolizei im November 2022 einen toten Mann und einen Schwerverletzten. Der tatverdächtige Schwerverletzte wird nicht angeklagt: Er handelte laut Staatsanwaltschaft aus Notwehr. (Symbolbild)
Keystone

Ein 64-jähriger Mann muss sich nach einem Tötungsdelikt in Wettingen AG im November 2022 nicht vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Baden hat das Strafverfahren wegen vorsätzlicher Tötung eingestellt. Der Vietnamese handelte laut Staatsanwaltschaft aus Notwehr.

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Er habe sich daher nicht strafbar gemacht, teilte die Oberstaatsanwaltschaft Aargau am Freitag mit. Opfer des Tötungsdelikts ist ein 69-jähriger Chinese. Dieser verstarb im Mehrfamilienhaus in Wettingen. Als die Polizei eingetroffen war, fand sie auch den schwerverletzten Vietnamesen.

Die Auswertung der forensischen Beweise durch das Institut für Rechtsmedizin deckten sich mit den Aussagen des Beschuldigten und zeigten auf, dass es sich beim Vorfall um eine Notwehr-Situation gehandelt haben musste, wie es in der Medienmitteilung hiess.

Es sei festgestellt worden, dass sich der beschuldigte Mann in angemessener Weise gegen seinen Angreifer gewehrt habe. Er habe keine darüberhinausgehende Anwendung von Gewalt ausgeübt, um sein Leben zu verteidigen.

Vietnamese war kooperativ

Unmittelbar nach Abwehr des Angriffs habe der Vietnamese die Polizei informiert. Er habe sich kooperativ verhalten und nicht versucht, Spuren zu verwischen oder vom Tatort zu flüchten, schrieb die Oberstaatsanwaltschaft weiter.

Der getötete Chinese habe in der Vergangenheit mittelschwere Delikte begangen und sei zum Zeitpunkt des Vorfalls zur Verhaftung ausgeschrieben gewesen. Ein psychiatrisches Gutachten stellte bei ihm laut Oberstaatsanwaltschaft eine paranoid-halluzinatorische Schizophrenie fest. Er habe sich deswegen in psychiatrischer Behandlung befunden.