Bundesverwaltungsgericht Etappensieg für Swissterminal im Fall Gateway Basel Nord

SDA

17.10.2019 - 15:34

Die Logistikfirma Swissterminal hat vor Bundesverwaltungsgericht einen Teilerfolg erzielt: Sie ist berechtigt, gegen das Gesuch um Investitionsbeiträge für den Bau der geplanten Umschlagsanlage Gateway Basel Nord Beschwerde einzulegen. In Basel macht man sich auf zeitliche Verzögerungen gefasst.

Swissterminal hatte 2018 verlangt, dass sie als Partei zugelassen wird, was das BAV abwies. Das Bundesamt begründete seinen Entscheid unter anderem damit, die Befürchtung von Swissterminal, mit dem projektierten Vorhaben beim Basler Rheinhafen zukünftig einer verstärkten Konkurrenz ausgesetzt zu sein, reiche nicht aus, um in das Verfahren aufgenommen zu werden.

Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil anders entschieden. Es hält fest, dass die eidgenössische Wettbewerbskommission (Weko) in einem anderen Verfahren zum Schluss gelangt sei, dass mit der geplanten bimodalen Umschlagsanlage für Strasse und Schiene der wirksame Wettbewerb in diesem Bereich ausser Kraft gesetzt werde.

Das Bundesverwaltungsgericht hält deshalb das Argument von Swissterminal für glaubhaft, dass die Firma aufgrund des des geplanten Subventionsbeitrags des Bundes von rund 83 Millionen Franken für das Gateway Basel Nord aus dem Markt gedrängt werden könnte. Damit bestehe die für eine Parteistellung erforderliche Nähe zum Projekt.

Verfahren neu aufgleisen

Das BAV nun muss die Firma Swissterminal und andere Konkurrenten in diesem Bereich in das Verfahren aufnehmen. In der Sache selbst hat das Bundesverwaltungsgericht nicht entschieden.

Die von der SBB Cargo, der Hupac und der Contargo gegründete Gateway Basel Nord plant eine Umschlagsanlage für den kombinierten Verkehr im Raum Basel Nord zu realisieren und zu betreiben.

In einer ersten Etappe soll eine bimodale Anlage für Transporte auf der Strasse und Schiene entstehen. In der zweiten Etappe soll die Anlage um ein neues Hafenbecken erweitert werden, um dort den Umschlag für Transporte auf der Strasse, Schiene und dem Wasser ermöglichen. Das BAV genehmigte im Juli 2018 einen Subventionsbeitrag von 83 Millionen Franken an Gateway Basel Nord.

«Unangenehme» Verzögerung

Bei den Schweizerischen Rheinhäfen und im Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt des Kantons Basel-Stadt (WSU) gibt man sich auf Anfrage erleichtert, dass das Gericht nicht den Finanzierungsentscheid des BAV als solchen kritisiert.

Dass das BAV nun nochmals über die Bücher gehen muss und Swissterminal dann nochmals die Möglichkeit hätte, diesen Entscheid gerichtlich überprüfen zu lassen, hat aber Folgen für die Ausbaupläne am Basler Rheinhafen, die indirekt betroffen sind.

Das bimodale Containerterminal sei der erste Schritt und die Voraussetzung zum Ausbau mit dem Hafenbecken 3, bei dem der Kanton involviert sei, heisst es aus dem WSU. Die möglichen Verzögerungen seien «unangenehm».

Die Firma Swissterminal hat zudem gegen einen positiven Entscheid der Weko zum Zusammenschluss der drei Unternehmen für das Terminal Gateway Basel Nord eine Aufsichtsbeschwerde beim Bundesrat eingereicht. Dieses Verfahren ist noch hängig.

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