Die Baselbieter Staatsanwaltschaft hat das Strafverfahren in Zusammenhang mit Fahrzeugverkäufen durch den Bereich Fahrzeugwesen der kantonalen Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) eingestellt. Anhaltspunkte für strafbare Handlung wurden keine gefunden.
Das Strafverfahren, das sich gegen eine unbekannte Täterschaft richtete, hatte die Staatsanwaltschaft im Februar 2018 wegen Verdachts auf ungetreue Amtsführung eröffnet. Insgesamt seien 132 Fahrzeugverkäufe aus den Jahren 2015 bis 2017 untersucht worden , teilte die Staatsanwaltschaft am Dienstag mit.
Die Überprüfung der internen Abläufe beim An- und Verkauf von Kantonsfahrzeugen und die entsprechende buchhalterische Abwicklung durch den zuständigen BUD-Bereich zeigte demnach diverse Mängel auf. Es seien jedoch keine Straftatbestände erfüllt worden, hält die Staatsanwaltschaft fest.
Hingegen sei der gesamte «Prozess Fahrzeugverkauf» in der fraglichen Zeit nur unzureichend dokumentiert und geregelt gewesen. Zu den diversen Mängel zählt die Staatsanwaltschaft etwa das Fehlen einer Dokumentation über den Zeitwert der Fahrzeuge zum Zeitpunkt des Verkaufs. Dies habe einen deutlichen organisatorischen und administrativen Handlungsbedarf offensichtlich gemacht, heisst es im Communiqué.
Auslöser der Strafuntersuchung waren die Ergebnisse von Überprüfungen der Geschäftsprüfungskommission des Landrats und der kantonalen Finanzkontrolle. Inzwischen ist eine Reorganisation des gesamten Fahrzeugwesens in der Kantonsverwaltung aufgegleist und teils bereits umgesetzt worden. Die ins Schussfeld der Kritik geratene Kantonsgarage der BUD hat seit Dezember einen neuen Chef.
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