BetrugFall des Aargauer Luxusauto-Händlers: Bundesgericht muss urteilen
ga, sda
12.10.2021 - 14:32
Das Bundesgericht muss sich mit einem Betrugsfall aus dem Kanton Aargau beschäftigen: Ein gescheiterter Luxusauto-Händler will einen Freispruch erreichen und die Staatsanwaltschaft eine längere Freiheitsstrafe. (Symbolbild)
Keystone
Das Bundesgericht muss sich mit dem Fall eines des Betrugs beschuldigten Luxusauto-Händlers beschäftigen. Der Schweizer und die Staatsanwaltschaft Aargau ziehen das Urteil des Obergerichts weiter. Das Obergericht hatte die Freiheitsstrafe für den Mann leicht reduziert. Der Mann will einen Freispruch.
Keystone-SDA, ga, sda
12.10.2021, 14:32
SDA
Der 50-jährige Schweizer hatte in Dintikon AG die Garage SAR Premium Cars betrieben, in der er Luxusautos und Sportwagen zum Leasing angeboten hatte. Die Leasings liefen über eine Finanzfirma. Das Leasingsystem mit seinen unüblich grosszügigen Konditionen zog zwar viele Kunden an – führte aber längerfristig zu riesigen Millionenverlusten.
Mit allen Mitteln versuchte der Beschuldigte, dies zu vertuschen und das Geschäft am Laufen zu halten. Irgendwann verlor die Partnerfirma die Geduld. Im Mai 2011 brach das System zusammen. Die Finanzfirma liess alle Wagen abtransportieren und reichte Anzeige ein.
Anfang 2019 hatte ihn das Bezirksgericht Lenzburg des gewerbsmässigen Betrugs, der Misswirtschaft und anderer Delikte schuldig gesprochen. Das Bezirksgericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Freiheitsstrafe von mindestens sieben Jahren gefordert. Die Verteidigung forderte einen Freispruch.
Beide Seiten ziehen Urteil weiter
Bereits dieses Urteil zogen sowohl der Autohändler wie die Staatsanwaltschaft weiter. Im vergangenen Juni reduzierte das Obergericht die Freiheitsstrafe für den 50-Jährigen leicht – und zwar auf fünf Jahre und drei Monate. Die zweite Instanz entschied zudem, dass er eine Entschädigung von 2,9 Millionen Franken bezahlen muss. Das Obergericht sprach den Händler teilweise vom Vorwurf der ungetreuen Geschäftsbesorgung frei.
Nun ziehen die Verteidigung und die Oberstaatsanwaltschaft auch das Urteil des Obergerichts an die Lausanner Richter weiter. Die Gerichte Aargau bestätigten auf Anfrage eine entsprechende Meldung der «Aargauer Zeitung» vom Dienstag.
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