Landrat BLFDP stemmt sich im Baselbieter Landrat gegen Ärzte-Zulassungsstopp
scmi, sda
21.3.2024 - 12:20
Das Baselbieter Parlament befasste sich mit einem Zulassungsstopp für Ärztinnen und Ärzte. (Symbolbild)
Keystone
Als einzige Fraktion hat sich die FDP am Donnerstag im Baselbieter Landrat gegen die gesetzliche Grundlage für einen Zulassungsstopps für Ärztinnen und Ärzte im ambulanten Bereich gestemmt, wie sie von der Regierung gefordert wird.
Keystone-SDA, scmi, sda
21.03.2024, 12:20
21.03.2024, 14:30
SDA
Das Parlament behandelte eine entsprechende Teilrevision des Gesundheitsgesetzes in der ersten Lesung. Die FDP verlangte, nicht darauf einzutreten. Einzelne SVP-Mitglieder unterstützten sie dabei. Mit 61 zu 23 Stimmen beschloss der Landrat jedoch Eintreten.
Die Fraktionen SP, Grüne/EVP und GLP sprachen sich für die Gesetzesrevision aus. Auch die SVP ist mehrheitlich dafür, wobei eine Minderheit Bedenken hegt, wie Fraktionssprecher Stefan Meyer erklärte. Marc Scherrer (Mitte) sagte, dass seine Fraktion im Clinch sei und daher beabsichtige, einen Antrag mit einer «Kann-Formulierung» einzureichen.
Für die Revision braucht es eine Vierfünftelmehrheit, sonst kommt sie vors Volk. Die FDP könnte das Ruder alleine nicht herumreissen. Daher dürften in der zweiten Lesung die Stimmen der SVP-Minderheit entscheidend sein.
Vorgabe des Bundes
Sven Inäbnit (FDP) bezeichnete die Gesetzesrevision als «Blindflugmassnahme» und als «Gesetz auf Vorrat». Sie sei ein Eingriff in die freie Berufsausübung, erfordere mehr Bürokratie und der Spareffekt sei gemessen am Aufwand gering.
Gesundheitsdirektor Thomi Jourdan (EVP) hielt dagegen, dass es sich letztlich um eine Bundesvorgabe handle, die der Kanton zu erfüllen habe. Die ambulanten ärztlichen Leistungen seien im Baselbiet überproportional teuer.
Anstatt nur gesundheitliche Vorstösse einzureichen, sei es daher an der Zeit, Entscheidungen zu fällen. Die Revision auf Gesetzesebene schaffe eine Grundlage für entsprechende Verordnungen. «Wenn wir das versenken, müssen wir nochmals von vorne beginnen», so Jourdan.
Seit dem 1. Juli 2023 sind die Kantone verpflichtet, in einem oder mehreren medizinischen Fachgebieten die Anzahl Ärztinnen und Ärzte zu beschränken, die zulasten der Obligatorischen Krankenpflegeversicherung Leistungen erbringen.
Erwartete Einsparungen von 7,7 Millionen Franken
Die Baselbieter Gesetzesrevision sieht vor, dass der Regierungsrat in einzelnen Fachgebieten Höchstzahlen festlegt und auch einen Zulassungsstopp anordnen kann. Dies soll eine ungebremste Zunahme in bereits bedarfsgerecht versorgten Fachgebieten verhindern und damit die Gesundheitskosten dämpfen. Die Regierung rechnet mit Einsparungen in der Höhe von 7,7 Millionen Franken pro Jahr.
Die Gesundheitdirektionen beider Basel hatten kantonale Obergrenzen in acht Fachbereichen festgelegt. In Baselland erhob eine Privatklinik dagegen eine Beschwerde, worauf das Kantonsgericht im Januar 2023 die Regierung zurückpfiff.
Die Zulassungsverordnung wurde im Baselbiet aufgehoben, in Basel-Stadt blieb sie mangels Beschwerden in Kraft. Das Kantonsgericht kam zum Schluss, dass eine Verordnung nicht zulässig sei. Stattdessen müsse das kantonale Ausführungsrecht in einem Gesetz im formellen Sinn erlassen und somit dem Parlament vorgelegt werden.
Die vorberatende Kommission versah den von der Regierung vorgelegten Gesetzestext mit einer einzigen Änderung. Statt nach 6 Monaten sollen beantragte Zulassungen, welche nicht genutzt werden, erst nach 12 Monaten verfallen. Bei der ersten Lesung wurden keine Änderungsanträge zur Kommissionsversion eingebracht.
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