Wegen der grossen Trockenheit gilt auch in Aargau und Solothurn ab sofort ein Feuerverbot in Wäldern und an Waldrändern. Das Verbot gilt am 31. Juli und am 1. August in diesen Gebieten auch für das Abfeuern von Feuerwerk.
Das Feuerverbot betrifft auch die bestehenden, eingerichteten Feuerstellen bei Waldhütten sowie an Picknick- und Spielplätzen in Wäldern und an Waldrändern. Diese Massnahmen seien notwendig, weil die Waldbrandgefahr als gross eingestuft wird, hiess es bei den Kantonsbehörden.
Das Verbot bleibt bis auf weiteres in Kraft und wird erst nach ausreichenden Niederschlägen aufgehoben. Für kontrollierte Grillfeuer in Siedlungsgebieten, beispielsweise in Gärten, Schrebergärten oder auf Terrassen, gilt das Feuerverbot nicht, sofern sich diese nicht in Waldnähe befinden.
Im Aargau können Höhen- und 1.-August-Feuer mit einem Mindestabstand von 200 Metern zum Waldrand mit entsprechenden Sicherheitsmassnahmen und nötigenfalls in Absprache mit den lokalen Behörden durchgeführt werden. In Solothurn ist das Entfachen solcher Feuer überall verboten. Beim Abfeuern von Feuerwerk muss in beiden Kantonen ein Mindestabstand von 200 Metern zum Wald/Waldrand eingehalten werden.
Die Wetteraussichten für die kommenden Tage deuten laut den Behörden auf eine weitere Verschärfung der Waldbrandgefahr hin. Deshalb wird an die Bevölkerung appelliert, auch ausserhalb der Wälder Vorsichtsmassnahmen strikte einzuhalten.
So sollen keine brennenden Raucherwaren und Zündhölzer weggeworfen werden. Bei starkem Wind, auch vor und während Gewittern, soll wegen des Funkenflugs kein Feuer im Freien entfacht werden. Feuer sollten nie unbeaufsichtigt gelassen und am Schluss immer ganz gelöscht werden.
Zurück zur Startseite