1. August Feuerwerkverbot in diversen Baselbieter Gemeinden

yedu, sda

27.7.2022 - 14:32

Immer mehr Baselbieter Gemeinden verbieten wegen der anhaltenden Trockenheit das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August.
Immer mehr Baselbieter Gemeinden verbieten wegen der anhaltenden Trockenheit das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August.
Keystone

Immer mehr Gemeinden im Kanton Baselland verbieten wegen der anhaltenden Trockenheit das Abbrennen von Feuerwerk am 1. August. So gilt beispielsweise ab sofort in der Region Liestal ein Feuerwerkverbot.

Keystone-SDA, yedu, sda

Dazu zählen Arisdorf, Bubendorf, Frenkendorf, Füllinsdorf, Hersberg, Itingen, Lausen, Liestal, Lupsingen, Seltisberg und Ziefen. Dies teilte die Stadt Liestal am Mittwoch mit. Auch Himmelslaternen dürfen nicht verwendet werden.

Auch die Gemeinden Aesch, Reinach, Biel-Benken, Sissach, Duggingen oder Laufen haben bereits ein Feuerwerkverbot erlassen. Somit gehen die Gemeinden weiter als der Kanton Baselland.

Auf Kantonsebene gilt nach wie vor Waldbrand-Stufe 4 von 5. Demnach gilt ein absolutes Feuerverbot im Wald und an Waldrändern. Wer Feuerwerk abbrennt, muss mindestens 200 Meter von einem Wald entfernt stehen.