Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Tamilen abgewiesen, der vom Appellationsgericht des Kantons Basel-Stadt wegen Mordes zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren und 6 Monaten verurteilt wurde. Er tötete im Jahr 2000 seine Ex-Freundin, weil sie sich von ihm trennen wollte.
Das Bundesgericht kommt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil zum Schluss, das Appellationsgericht sei bei der Strafzumessung korrekt vorgegangen. Es war bereits das zweite Mal, dass sich das Basler Gericht mit dem Fall beschäftigen musste.
Im ersten Anlauf hatte es den Mann zu einer Freiheitsstrafe von 17 Jahren verurteilt. Weil es die Strafe gemäss dem revidierten Strafrecht berechnete und nicht dem zur Tatzeit gültigen und milderen, wies das Bundesgericht die Sache zur neuen Bemessung zurück.
Der heute 48-jährige Verurteilte hatte seine damalige Freundin im Dezember 2000 zunächst stark gewürgt und ihr dann die Kehle durchgeschnitten. Dem Mann gelang es danach unterzutauchen und in Neuseeland mit falschen Papieren ein neues Leben aufzubauen.
Der Tamile heiratete und wurde Vater von zwei Kindern. Ende 2014 wurde er jedoch enttarnt und ein Jahr später an die Schweiz ausgeliefert. (Urteil 6B_1366/2019 vom 19.02.2020)
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