ProzessFrüherer Basler Nationalrat bleibt Gerichtsverhandlung erneut fern
scmi, sda
21.9.2023 - 10:03
Ein ehemaliger Basler Nationalrat ist am Donnerstag einer Verhandlung am Strafgericht wegen mutmasslichen Wirtschaftsdelikten erneut fern geblieben. Trotz vorliegendem ärztlichem Zeugnis stufte der Gerichtspräsident die Abwesenheit als unentschuldigt ein. Die Verhandlung wird vertagt.
scmi, sda
21.09.2023, 10:03
21.09.2023, 11:20
SDA
«Es besteht der Verdacht, dass er versucht, sich diesem Verfahren zu entziehen», sagte der Gerichtspräsident. Er sehe ernsthafte Gründe zur Annahme, dass Versuche unternommen worden seien, das Verfahren zu verzögern und damit eine Verjährung im nächsten Jahr zu bewirken.
Der Ex-Politiker war beim letzten Verhandlungstermin im August entschuldigt abwesend. Der Prozess wurde daraufhin um einen Monat verschoben. Sein Verteidiger reichte am Donnerstagmorgen vor Gericht ein neues ärztliches Attest ein. Der Gerichtspräsident erachtete dieses allerdings als gegenstandslos. Der Angeklagte hätte bei den Universitären Psychiatrischen Kliniken die Verhandlungsfähigkeit überprüfen lassen müssen. Diesen Termin habe er aber nicht wahrgenommen, so der Richter.
Der andere Angeklagte, ein ehemaliger Grossrat, erschien vor Gericht. Den beiden wird gemäss Anklageschrift mehrfache Erschleichung einer falschen Beurkundung sowie Anstiftung zur Urkundenfälschung vorgeworfen. Sie sollen zwischen 2007 und 2009 sogenannte Schwindelgründungen von Firmen vorgenommen haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Verfahren wird aufgeteilt
Das Strafgericht Basel-Stadt entschied, wegen der drohenden Verjährung die Verfahren gegen die beiden Angeklagten voneinander abzutrennen. Somit wird der Prozess gegen den ehemaligen Nationalrat auf einen anderen Zeitpunkt verlegt, derjenige gegen den Alt-Grossrat weitergeführt.
Der anwesende Angeklagte blieb dem letzten Termin im August unentschuldigt fern. «Ich wollte nicht mit einem Schwindelgefühl über Schwindelgründungen sprechen», sagte der ehemalige Grossrat zu den Gründen. Das Strafgericht erteilte ihm wegen der letzten Absenz eine Ordnungsbusse von 500 Franken.
Der Gerichtspräsident wies darauf hin, dass die beiden Angeklagten im Vorfeld bereits mehrere Beschwerden und Ausstandsgesuche eingereicht hätten. Diese seien jeweils vor dem Appellations- beziehungsweise Bundesgericht abgewiesen worden. Zudem hätten sie auch mehrere Beweis- und Verfahrensanträge eingereicht.
Der eine Beschuldigte habe zudem das Gericht aufgefordert, den Verhandlungstermin nicht auf der Website zu veröffentlichen, worauf nicht eingegangen worden sei. Es seien etwa sieben Bundesordner an Akten hinzugekommen und Eingaben «in epischer Länge» von bis zu 900 Seiten, sagte der Gerichtspräsident.
Mehrere Gründe für die Verzögerung
Die Anklageschrift liegt bereits seit dem Jahr 2018 vor. Nebst den genannten Verzögerungen gibt es aber noch andere Gründe, weshalb es erst jetzt zu einer Verhandlung kommt. Die mit dem Verfahren betraute Gerichtspräsidentin ging per Ende 2021 in Pension, «ohne den Fall zu instruieren», wie der Verwaltungschef des Basler Strafgerichts auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA schrieb. «Die Gründe dafür entziehen sich unserer Kenntnis», hiess es weiter in der Antwort. Per 2022 sei umgehend ein neuer Verfahrensleiter beauftragt worden, der sich in das besagte Dossier einarbeiten musste.
Der anwesende Angeklagte übte daher Kritik und bezeichnete es als «Frechheit», dass die Anklage gegen ihn jahrelang herumliege. «Der grösste Querulant ist das Strafgericht selbst», sagte er.
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