Nordschweiz Füllinsdorf BL bekommt einen befristeten Standplatz für Fahrende

scmi, sda

1.9.2023 - 15:01

Kantons sind gemäss Vorgaben des Bundes verpflichtet, Standplätze für Fahrende einzurichten. (Archivbild)
Kantons sind gemäss Vorgaben des Bundes verpflichtet, Standplätze für Fahrende einzurichten. (Archivbild)
Keystone

In Füllinsdorf BL wird ein befristeter Standplatz für Schweizer Fahrende errichtet. Dafür wird eine Reservefläche der Abwasserreinigungsanlage ARA Ergolz 2 genutzt. Der Standplatz dient zur Überbrückung, bis der Kanton den Fahrenden einen definitiven Standort bieten kann, wie die Baselbieter Bau- und Umweltschutzdirektion (BUD) am Freitag mitteilte.

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Der befristete Standplatz hat insgesamt zehn Stellflächen à je 200 Quadratmeter. Er soll den Schweizer Fahrenden während drei bis fünf Jahren zur Verfügung stehen. Damit er Ende Oktober, also noch vor dem Winter, genutzt werden kann, wurde das Baugesuch bereits eingereicht, wie die BUD schreibt. Bis zur Inbetriebnahme werden Werkleitungsanschlüssen und Abfallentsorgungseinrichtungen erstellt.

Das Hochbauamt werde die Suche nach einem definitiven Standort vorantreiben, da die Flächen der ARA Ergolz 2 in drei bis fünf Jahren nicht mehr als Standplatz zur Verfügung stehen könnten, schreibt die BUD.

Gemäss Vorgaben des Bundes ist auch der Kanton Basel-Landschaft verpflichtet, Stand- und Durchgangsplätze für Fahrende bereitzustellen und diese gemäss Grundlagen des kantonalen Richtplans planungsrechtlich zu sichern. Aktuell gibt es im Baselbiet zwei Durchgangsplätze, in Liestal und Wittinsburg.