Kantonsrat SO Gebäudeversicherung im Kanton Solothurn wird modernisiert

roch, sda

20.3.2024 - 12:23

Auch nach der Totalrevision der Gebäudeversicherung sollen im Kanton Solothurn alle Häuser obligatorisch bei der Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV) versichert bleiben. (Archivbild)
Auch nach der Totalrevision der Gebäudeversicherung sollen im Kanton Solothurn alle Häuser obligatorisch bei der Solothurnische Gebäudeversicherung (SGV) versichert bleiben. (Archivbild)
Keystone

Die Gebäudeversicherung im Kanton Solothurn wird modernisiert. Der Kantonsrat hat am Mittwoch der Totalrevision des aus dem Jahr 1972 stammenden Gebäudeversicherungsgesetzes (GVG) zugestimmt und dazu Änderungen in der Kantonsverfassung und im Gebührentarif beschlossen.

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Das seit über 50 Jahren geltende Gebäudeversicherungsgesetz habe sich grundsätzlich bewährt, schrieb der Regierungsrat. Wichtige Elemente wie die obligatorische Feuer- und Elementarschadenversicherung oder die Rechtsform der Solothurnischen Gebäudeversicherung (SGV) als öffentlich-rechtliche Anstalt sollten deshalb beibehalten werden.

Weil sich seit 1972 vieles geändert habe, müsse das GVG jedoch dringend «den Entwicklungen von Gesellschaft, Klimawandel, Technik, Versicherungsmathematik» angepasst werden. Kantonsrat Benjamin von Däniken (Mitte) bezeichnete die zahlreichen Änderungen als «grosse Kiste».

Abgelehnt hat das Parlament zwei Anträge der SVP: sie schlug vor, den Sitz der Gebäudeversicherung nach Grenchen zu verlegen und den Verwaltungsrat der SGV neu nach Parteistärken zu besetzen.

Die Kantonsratsmitglieder hatten damit kein Gehör für Walter Gurtner (SVP), der eine Übervertretung der FDP in der Leitung der GVG kritisierte. Zudem sprach Gurtner von einer «unendlichen Geschichte», weil seine Partei mit verschiedenen Anliegen über lange Jahre immer wieder vertröstet worden sei.

10 Prozent des Überschusses an Kanton

Anstelle der bisherigen Monopolabgabe, die 2 Prozent des Prämienertrags ausmachte, soll die SGV dem Kanton eine Überschussabgabe von 10 Prozent des Jahresüberschusses abliefern. Dieser würde auf höchstens 1,5 Millionen Franken begrenzt.

Statt wie bisher mit 42 Jahren soll die Feuerwehr-Dienstpflicht am Ende des Jahres des 45. Geburtstags enden. Gemeinden können abweichende Regeln treffen.

Regierungsrätin Brigitt Wyss sagte im Kantonsrat, die Vorlage sei ausgewogen, auch finanziell. Zwar entstünden einige Mehrkosten, diese seien aber ohne Prämienerhöhung finanzierbar. In Kraft treten soll das Gesetz am 1. Januar 2025. Weil eine Änderung der Kantonsverfassung damit verbunden ist, wird das Solothurner Stimmvolk darüber abstimmen können.

Über 100'000 Gebäude versichert

Bei der SGV sind rund 102'000 Gebäude im Wert von über 90 Milliarden Franken versichert. Im Geschäftsjahr 2022 betrug der Prämienertrag 28,8 Millionen Franken, der Ertrag aus den Präventions- und Interventionsbeiträgen 17,8 Millionen Franken. Dem stehen durchschnittliche jährliche Schadenzahlungen von 15 Millionen Franken für Brandschäden und 8 Millionen Franken für Elementarschäden gegenüber.

Ein dritter, grosser Posten sind laut Botschaft der Regierung die Beiträge für die Feuerwehren und Wasserversorgungen von 10,3 Millionen Franken.