Flüchtlingsunterkunft Gemeinde Reinach BL mit Immobilien Basel-Stadt im Clinch

dosp, sda

10.11.2022 - 16:09

Das heute als Flüchtlingsunterkunft genutzte Wohn- und Bürozentrum für Menschen mit Behinderung in Reinach BL.
Das heute als Flüchtlingsunterkunft genutzte Wohn- und Bürozentrum für Menschen mit Behinderung in Reinach BL.
Keystone

Die Baselbieter Gemeinde Reinach befindet sich mit Immobilien Basel-Stadt im Clinch. Ein Festhalten am Baurechtszins hindert die Gemeinde nach eigenen an Angaben daran, eine Abbruchimmobilie befristet weiter als Flüchtlingsunterkunft zu nutzen.

Keystone-SDA, dosp, sda

Es handelt sich um die ehemaligen Bauten des Wohn- und Bürozentrum für Menschen mit Behinderung (WBZ), wie aus einer Medienmitteilung der Gemeinde Reinach vom Donnerstag hervorgeht. In den Räumlichkeiten, die ab Anfang 2023 im Baurecht an eine Pensionskasse übergehen werden, sind Flüchtlinge aus der Ukraine untergebracht. Des Weiteren hat die Gemeinde zwei Schulräume für Fremdsprachenklassen untergebracht.

Die Gemeinde hätte die zum Abbruch stehenden Räumlichkeiten gerne befristet weiter als Flüchtlingsunterkunft genutzt, wie sie mitteilt. Mit der neuen Baurechtsnehmerin wäre man einig geworden, nicht aber mit Immobilien Basel-Stadt, der Grundstückbesitzerin und Baurechtsgeberin.

«Immobilien Basel-Stadt zeigte sich in Verhandlungen mit uns unnachgiebig», beklagt sich der für das Ressort Soziales zuständige Gemeinderat Ferdinand Pulver (FDP) auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA.

Die Gemeinde hätte im Einklang mit der neuen Baurechtsnehmerin die Frist für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft gerne verlängert, und wäre zur Zahlung eines reduzierten Baurechtszinses bereit gewesen. «Wir sind enttäuscht und erstaunt, dass ein sozialdemokratisch regierter Kanton so stur an seinen Reglementen festhält», so Pulver.

Keine Subventionierung möglich

Immobilien Basel-Stadt bestätigt auf Anfrage, dass man bei der Bitte um eine Reduktion des Baurechtszinses kein Entgegenkommen gezeigt habe respektive nicht habe zeigen können. Eine Zinsreduktion wäre einer Subventionierung gleichgekommen, und «für eine Subvention des Kantons Basel-Stadt an die Gemeinde Reinach gibt es keine Rechtsgrundlage», so Immobilien Basel-Stadt.

Auf der anderen Seite habe sich Immobilien Basel-Stadt aber bereit gezeigt, die Frist, innert der die neue Baurechtsnehmerin die Baueingabe einreichen und mit dem Bauprojekt beginnen muss, um drei bis fünf Monate zu verlängern. So hätte die Gemeinde die Bauten nicht bereits Ende Jahr räumen müssen.

Die Gemeinde ihrerseits geht nach wie vor von einer Räumung auf Ende Jahr aus. Sie habe als Ersatz für die Unterkünfte Räumlichkeiten im sogenannten Medienhaus im Gewerbegebiet Kägen mieten können. Dort könnten 56 alleinstehende Männer in Mehrbettzimmern für sechs bis zehn Personen untergebracht werden. Im WBZ stehen derzeit Zweibettzimmer zur Verfügung.

Darüber hinaus blickt die Gemeinde Reinach nach eigenen Angaben mit Sorge in die Zukunft. Beim aktuellen Verteilschlüssel müsste die Gemeinde bis zu 500 Flüchtlinge unterbringen, heisst es. Dies stelle eine grosse Herausforderung dar.