Kommunale Abstimmung BS Gemeinde Riehen BS lehnt Stimmrechtsalter 16 deutlich ab

scmi, sda

3.3.2024 - 14:38

Riehen stimmte über das Stimmrechtsalter 16 und die Deponie Maienbühl ab. (Archivbild)
Riehen stimmte über das Stimmrechtsalter 16 und die Deponie Maienbühl ab. (Archivbild)
Keystone

Riehen BS hat am Sonntag das Stimmrechtsalter 16 auf Gemeindeebene mit rund 70 Prozent deutlich abgelehnt. Auch eine Volksinitiative zur Sanierung der Deponie Maienbühl wurde 59,3 Prozent verworfen. Die Stimmbeteiligung lag bei fast 69.1 Prozent.

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Somit bleibt das Stimmrechtsalter bei kommunalen Abstimmungen und Wahlen bei 18 Jahren. Der Einwohnerrat hatte gegen die Empfehlung des Gemeinderats im Juni 2023 das Stimmrechtsalter 16 auf Gemeindeebene beschlossen. Die SVP ergriff daraufhin das Referendum, worauf es zu diesem Urnengang kam.

Der Einwohnerratsbeschluss hätte verlangt, dass Schweizer Bürgerinnen und Bürger mit Wohnsitz in Riehen schon ab 16 an den kommunalen Wahlen und Abstimmungen teilnehmen. Es hätte das aktive Stimm- und Wahlrecht, aber nicht das passive Wahlrecht betroffen.

Nicht nur in Riehen, sondern auch auf eidgenössischer Ebene ist Stimmrechtsalter 16 vorerst vom Tisch. Der Nationalrat schrieb am Mittwoch eine parlamentarische Initiative von Sibel Arslan (Basta/Grüne, Basel-Stadt) ab. Auch auf kantonaler Ebene scheiterte dieses Anliegen bislang an der Urne. Einzig Glarus kennt seit 2007 als einziger Kanton das Stimmrechtsalter 16.

Sorge um die Auquellen

Weniger deutlich, doch immer noch klar scheiterte auch die unformulierte Volksinitiative «Sauberes Quellwasser für das grosse grüne Dorf». Diese verlangte eine Sanierung von mit Giftstoff belasteten Deponien innerhalb von zehn Jahren. Davon wären insbesondere die Deponie Maienbühl in Riehen sowie Mönden, die sich auf dem Boden der deutschen Nachbargemeinde Inzlingen befindet, betroffen gewesen.

Dort wurden zwischen den 1940er-Jahren und 1994 Altlasten abgelagert. Die Befürworterinnen und Befürworter wiesen insbesondere auf die Auquellen beim Naturschutzgebiet in der Au hin, die sich am Fusse des Hügels mit der Deponie befinden.

Gemäss Gemeinderat ist die Deponie weder sanierungs- noch überwachungsbedürftig, da alle Grenzwerte eingehalten werden. Die Auquellen und der Aubach werden vom Kanton weiterhin regelmässig untersucht – somit sei der Grundwasserschutz gewährleistet, hielt die Gemeindeexekutive in ihrer Abstimmungsempfehlung fest. Sie argumentierte zudem mit den hohen Kosten einer Untersuchung und einer allfälligen Sanierung.

Eine Annahme der Initiative hätte nicht eine sofortige Sanierung der Deponie Maienbühl zur Folge gehabt. Die Vorlage wäre dem Stimmvolk erneut als ausformulierte Initiative und allenfalls mit einem Gegenvorschlag vorgelegt worden.