Die Gemeinde Wohlen AG und der frühere Gemeindeammann, Walter Dubler, haben sich nach dessen aufsichtsrechtlicher Amtsentlassung durch den Regierungsrat geeinigt. Der Fall ist abgeschlossen: Die Gemeinde überwies Dubler eine Nettozahlung von knapp 47'000 Franken Franken.
Unter Verrechnung der gegenseitig bestehenden Guthaben und Forderungen habe eine aussergerichtliche Einigung erzielt werden könne, teilte der Gemeinderat am Montag mit. Mit der Zahlung von 46'887.50 Franken hätten sich die Gemeinde und Dubler per Saldo abschliessend aller Ansprüche geeinigt.
Damit könne ein langwieriges und belastendes Verfahren abgeschlossen werden. Dem Gemeinderat sei es ein Anliegen, dass mit der Einigung "ein definitiver Schlusspunkt in dieser Angelegenheit" gesetzt werde.
Der Regierungsrat hatte den zuvor dispensierten Dubler per 1. März 2017 aufsichtsrechtlich aus dem Amt entlassen. Er kam zum Schluss, dass eine Rückkehr von Dubler ins Amt das ordnungsgemässe Funktionieren des Gemeinderats sowie der Verwaltung beeinträchtigen würde. Der Regierungsrat ordnete auch eine Administrativuntersuchung an.
In Einzelfällen von Vorgaben abgewichen
Bei dieser Untersuchung ging es um die Frage, ob die bestehenden Reglementarien ordnungsgemäss zur Anwendung gelangten. Im Fokus standen insbesondere das Delegationsreglement des Gemeinderates sowie das Anstellungsreglement des Gemeindeammanns.
Von der Aufsichtsbehörde wurde festgestellt, dass in Einzelfällen abweichend von den geltenden Vorgaben gehandelt wurde, wie die Gemeinde festhält. Basierend auf den Feststellungen resultierten somit gegenseitige Guthaben und Forderungen zwischen der Gemeinde und dem vormaligen Gemeindeammann.
Einerseits standen verschiedene an Dubler aus seiner Tätigkeit in Verbänden, Kommissionen und Arbeitsgruppen direkt an ihn ausgerichtete Vergütungen im Raum, die nicht an die Gemeinde abgeliefert wurden. Andererseits kamen Vergütungen aus der Verwaltungsratstätigkeit von Dubler bei der damaligen BDWM Transport AG teilweise der Gemeinde zu.
Ein vom Gemeinderat in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten von 2015 kam zum Schluss, dass diese Vergütungen aus den Jahren von 2010 bis 2015 Dubler zustünden. Dieses Gutachten wurde im Rahmen der verschiedenen Verfahren von sämtlichen involvierten Instanzen anerkannt.
Der Gemeinde Wohlen entstanden wegen der Affäre Gesamtkosten von 203'310.15 Franken. Das geht aus einer Antwort des Gemeinderates auf eine SVP-Interpellation im Einwohnerrat hervor. 65'000 Franken kosteten externe Rechtsgutachten sowie Spezialprüfungen. 203'000 gingen als Zusatzentschädigung an den Gemeinderat, der auch die Arbeiten des entlassenen Gemeindeammanns zu erledigen hatte.
Freispruch vor Bundesgericht
Auf juristischer Ebene liegt die Affäre Dubler bereits seit längerem bei den Akten. Der ehemalige Gemeindeammann erreichte einen Freispruch von allen Anklagepunkten.
Das Bundesgericht hob im Juni 2017 die Verurteilung von Dubler wegen mehrfachen Betrugs und ungetreuer Geschäftsführung auf. Die Tatbestände der jeweiligen Straftaten seien entgegen der Auffassung der kantonalen Vorinstanz nicht erfüllt. So fehlten sowohl die Täuschungsabsicht wie auch Arglist.
Allerdings verstiess Dubler gemäss Bundesgericht gegen reglementarische Pflichten, indem er Sitzungsgelder für Mandate nicht an die Gemeinde weiterleitete. Diese Gelder standen im Zusammenhang mit seiner Funktion. Wie vom Bundesgericht vorgegeben, sprach das Aargauer Obergericht in einem zweiten Anlauf Dubler von allen Anklagepunkten frei.
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