Die kleine Gemeinde Zullwil im solothurnischen Schwarzbubenland ist am Dienstag aus der Zwangsverwaltung des Kantons entlassen worden. Der Gemeinderat ist wieder handlungsfähig. Die Gemeindeverwaltung wurde ausgelagert.
Der Solothurner Regierungsrat hatte am 15. Mai 2018 ein aufsichtsrechliches Verfahren gegen die Einwohnergemeinde eröffnet. Er setzte zugleich eine Sachwalterschaft ein. Der Sachwalter erhielt die Exekutivkompetenzen des Gemeindepräsidenten und des Gemeinderates. Dasselbe galt auch für die Bürgergemeinde Zullwil.
Aus dem Anfang März eingereichten Schlussbericht des Sachverwalters geht hervor, dass die Gemeindeverwaltungen der Einwohner- und Bürgergemeinde Zullwil an die Einwohnergemeinde Nunningen ausgelagert werden konnten. Dies teilte die Solothurner Staatskanzlei am Dienstag mit.
Es fanden auch Ersatzwahlen für den Gemeinderat der Einwohnergemeinde Zullwil statt. Der neue Gemeinderat nahm Ende Januar, noch unter Vorbehalt der Sachwalterschaft, seine Arbeit auf. Die noch ausstehende Ersatzwahl des Gemeindepräsidiums wird nun durch den handlungsfähigen Gemeinderat vorgenommen.
Auf Antrages des Sachwalters hob der Regierungsrat die Zwangsverwaltung nun auf. Der Regierungsrat erteilte der Einwohnergemeinde Zullwil, die 655 Einwohnende zählt, das umfassende Recht der Selbstverwaltung per sofort, wie die Staatskanzlei festhält.
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