Bundesverwaltungsgericht «Grand Basel» wird keine Marke

SDA

15.10.2019 - 12:00

Die Bezeichnung «Grand Basel» kann nicht ins schweizerische Markenregister eingetragen werden. Das Bundesverwaltungsgericht hat eine Beschwerde des Messeunternehmens MCH Group abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigt in einem am Dienstag veröffentlichten Urteil die Sicht des eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE), wonach die so genannte Wortmarke lediglich den Ort der erbrachten Dienstleistung beschreibe. In solchen Fällen könne eine Bezeichnung nicht eingetragen werden, weil sie keine «konkrete Unterscheidungskraft» habe.

Das Bundesverwaltungsgericht hält weiter fest, dass die Bezeichnung im französischen Sprachraum als «Grossraum Basel» verstanden werde und im Zusammenhang mit Veranstaltungs- und Messedienstleistungen als Hinweis auf die Herkunft der Dienstleistung verstanden werde.

Die von der MCH Group vorgebrachte englische Leseart im Sinne von «prächtiges Basel» ergibt gemäss Gericht im Zusammenhang mit Messedienstleistungen keinen Sinn. (Urteil B-854/2018 vom 02.10.2019)

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